Ratgeber

Fußballtrikot als Vorbild Ist Werbung auf der Anwaltsrobe erlaubt?

Reklame ist allgegenwärtig und dient sowohl der gezielten als auch der indirekten Beeinflussung des Betrachters. Diesen Umstand möchte sich auch ein Rechtsanwalt zu Nutze machen. Und erregt damit an falscher Stelle Aufmerksamkeit.

Die Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege soll durch das Tragen einer neutralen Robe sichtbar gemacht werden.

Die Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege soll durch das Tragen einer neutralen Robe sichtbar gemacht werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Robe eines Rechtsanwaltes darf zu Werbezwecken nicht mit dem Namenszug ihres Trägers und der Internetadresse der Anwaltskanzlei versehen werden. Dies hat der beim Oberlandesgericht Hamm ansässige Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 1 AGH 16/15).

In dem verhandelten Fall trug ein Rechtsanwalt während einer Verhandlung eine Robe, auf deren Rückenseite sein Name und die entsprechende Internetadresse aufgedruckt war, um so für sich als Rechtsanwalt zu werben. Dieser Aufdruck war aus einer Entfernung von acht Metern noch gut lesbar. So gut, dass er von der zuständigen Rechtsanwaltskammer einen belehrenden Hinweis darüber erhielt, dass das Tragen einer bestickten Robe nicht mit dem rechtsanwaltlichen Berufsrecht vereinbar und zu unterlassen sei. Da der Mann auch in Zukunft mit seiner "Werberobe" vor Gericht agieren wollte, wehrte er sich mit einer Klage.

Ohne Erfolg. Der angefochtene Bescheid der Rechtsanwaltskammer ist rechtmäßig, urteilte der Anwaltsgerichtshof. Demnach ist das Tragen einer bedruckten oder bestickten Robe mit einem Namenszug und der Internetadresse der Kanzlei vor Gericht berufsrechtlich unzulässig. Der so werbende Anwalt verstößt damit gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte.

Nach dieser trägt der Rechtsanwalt vor Gericht als Berufstracht eine Robe. Diese soll Anwälte im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer herausheben und ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege sichtbar machen. Allen Beteiligten werde dadurch deutlich, dass Rechtsanwälten eine eigenständige Stellung zukommt, die im Verfahren und in der Verhandlung besondere Rechte und Pflichten mit sich bringt. Dies soll auch der Rechts- und Wahrheitsfindung im Prozess dienen. Dieser Zweck des Robetragens schließt jede Werbung auf einer vor Gericht getragenen Anwaltsrobe aus, begründete das Gericht sein Urteil.

Quelle: ntv.de, awi

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