Ratgeber

Bewertungsreserven vorm BGH Klage gegen Lebensversicherung scheitert

Der Klassiker der Altersvorsorge sorgt mal wieder für Ärger. Konkret: Ein Kunde wirft dem Versicherungskonzern Allianz vor, ihn am Vertragsende seiner Police nicht ausreichend an vorhandenen Überschüssen beteiligt zu haben.

Das seit 2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Kunden bei Auszahlung der Lebensversicherung zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden.

Das seit 2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Kunden bei Auszahlung der Lebensversicherung zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden.

(Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. Die Revision werde zurückgewiesen, teilte der BGH in Karlsruhe mit.

In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist (Az.: Iv ZR 213/14).

Der 71-Jährige hatte den Allianz-Konzern verklagt. Er ist der Auffassung, das Unternehmen habe ihm aus einer 2008 ausgelaufenen kapitalbildenden Lebensversicherung rund 650 Euro zu wenig an Zinsen ausbezahlt. Die Allianz habe die Bewertungs- oder stillen Reserven unzulässigerweise mit anderen Überschüssen verrechnet. Ein weiterer Zahlungsanspruch stehe dem Kläger aber nicht zu, entschied das oberste deutsche Gericht. Die Versicherung habe ihn korrekt an den stillen Reserven beteiligt. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Seit 2008 müssen Versicherte an den stillen Reserven beteiligt werden. Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um reine Buchwerte, die entstehen, wenn zum Beispiel aus heutiger Sicht hochverzinste und deshalb begehrte Anleihen starke Kursgewinne ausweisen. Die Versicherer halten diese Papiere jedoch üblicherweise bis zum Laufzeitende, wo sich diese Gewinne aber wieder verflüchtigen. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, sind bisher einige Gesellschaften gezwungen, die Anleihen zu verkaufen, worunter auch die Verzinsung der in Zukunft fälligen Verträge leidet. Der Kläger monierte erfolglos, dass die Überschüsse seiner Kapitallebensversicherung um einen Teil der Bewertungsreserven unrechtmäßig gekürzt worden seien.

Nach Angaben von Verbraucherschützern ging es in dem Streit für die gesamte Versicherungsbranche um Milliarden. Derzeit gibt es in Deutschland rund 88 Millionen Lebensversicherungsverträge.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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