Gebühren für Immobilienkredite Kunden können auf Rückzahlung hoffen
17.04.2015, 12:14 UhrJahrelang haben Banken zu Unrecht Kreditgebühren kassiert. Die müssen sie nun zurückzahlen. Aber gilt das auch für Bearbeitungskosten für Immobiliendarlehen? Ein Schlichterspruch lässt Kunden hoffen.

Inzwischen verzichten die Banken auch bei Immobilienkrediten auf Gebühren.
(Foto: imago/Gerhard Leber)
Zwei Urteile erschütterten im vergangenen Jahr die Bankenwelt: Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) Gebühren für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten verboten. Rund fünf Monate später legte der als "Bankenschreck" berüchtigte oberste Richter Ulrich Wiechers nach: Verjährt sind Forderungen erst nach zehn Jahren, entschied der BGH. Eine Frage blieb allerdings offen: Erfasst das Urteil alle Arten von Krediten an Privatpersonen? Oder sind Immobiliendarlehen ausgeschlossen?
Für Verbraucherschützer ist die Sache klar. Das Urteil gelte "für jeden Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben", schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Website: "Ob damit Möbel, Autos oder sogar Immobilien finanziert wurden, spielt keine Rolle." Die Baken und Sparkassen sehen das naturgemäß anders. Kunden, die versuchen, Gebühren für ein Immobiliendarlehen zurückzuholen, beißen meist auf Granit. Nun gibt es einen Schlichterspruch, der Verbrauchern Hoffnung machen könnte. Ende März hat der Ombudsmann für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband die Erzgebirgssparkasse (Annaberg-Buchholz) dazu aufgefordert, die Bearbeitungsprovision eines Immobiliendarlehens zurückzuzahlen.
Spruch ist nicht bindend
Wörtlich heißt es in dem Schlichtungsvorschlag: "Es sind keine durchschlagenden Gründe ersichtlich, warum die Rechtsprechung des BGH zum Bearbeitungsentgelt nicht anwendbar sein soll." Zwar sei es in den Fällen vorm BGH um Kredite für den Kauf beweglicher Güter gegangen. Daraus lasse sich aber nicht schließen, "dass für die im Zusammenhang mit Grunderwerb oder Baumaßnahmen stehenden, dinglich gesicherten, nicht gewerblichen Finanzierungen etwas anderes zu gelten habe. Die Rechts- und Interessenlage ist nämlich vergleichbar."
Die Kunden hätten nicht nur Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt, sondern auch auf die angefallenen Zinsen und eine Nutzungsentschädigung, entschied der Ombudsmann. Noch ist allerdings unklar, ob die Betroffenen tatsächlich so schnell Geld auf dem Konto sehen, denn der Schlichterspruch ist nicht bindend. Die Erzgebirgssparkasse hat insgesamt sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie die Vorgabe annimmt. Wenn nicht, könnten die Kreditnehmer klagen. Nach der Vorlage des Ombudsmanns hätten sie dabei ganz gute Erfolgsaussichten, schätzt die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS). Wie sich die Sparkasse entscheidet, ist noch nicht abzusehen. Sicher ist nur eins: Banken und Sparkassen dürften wenig Interesse an einem erneuten Grundsatzurteil des BGH haben. Im Zweifel sind Vergleichslösungen im Vorfeld für sie attraktiver.
Manche zahlen die Hälfte zurück
Wichtig: Der Schlichterspruch gilt zunächst einmal nur für die Erzgebirgssparkasse in Annaberg-Buchholz, ist also keine generelle Empfehlung an alle Mitglieder des Sparkassenverbands. Es sei aber anzunehmen, dass der Ombudsmann in Schlichtungsverfahren gegenüber anderen Sparkassen genau so entscheiden werde, meint Simone Woldt, die Leiterin der VZS-Beratungsstelle in Annaberg-Buchholz. Die Ombudsmann-Entscheidung lässt Sparkassen-Kunden also Hoffnung schöpfen.
Auch die Schlichtungsstellen der Volksbanken und des Privatbankenverbands befassen sich mit dem Thema Immobilienkredite. Hier gibt es aber offenbar noch keine Ergebnisse. Noch könnten sich die Institute also "sehr wohl weiter drücken", sagt Woldt. Wer rechtzeitig, also bis zum 31.12. 2014, einen Anwalt oder den Ombudsmann eingeschaltet hat, hält sich seine eventuellen Ansprüche aber aufrecht. Gebühren für Darlehen ab dem Jahr 2012 kann man auch heute noch zurückfordern.
Große Hoffnungen, dass Banken ohne Umstände die Gebühren für Immobilienkredite zurückerstatten, darf man sich nicht machen. In der Regel würden die Kunden mit dem Argument abgespeist, der Richterspruch des BGH sei nicht auf Immobilienkredite anzuwenden, so die Erfahrung der Verbraucherschützer. Einige Banken hätten sich aber kulant gezeigt und wenigstens die Hälfte der Gebühren zurückgezahlt.
Quelle: ntv.de