Ratgeber

Wechsel bis Jahresende möglich Lohnsteuerklassen überprüfen

Auf die tatsächlich zu zahlende Steuer hat die Wahl der Steuerklassen erst einmal keinen Einfluss.

Auf die tatsächlich zu zahlende Steuer hat die Wahl der Steuerklassen erst einmal keinen Einfluss.

(Foto: Tobias Hase/dpa)

Jetzt aber schnell: Bis zum 31. Dezember kann man noch die Lohnsteuerklasse wechseln, um als Ehepaar im kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung zu haben. Eine Änderung lohnt sich vor allem dann, wenn ein Wandel der Lebensumstände absehbar ist.

Verheiratete Arbeitnehmer sollten bis Ende des Jahres überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen, vor allem dann, wenn ein Wandel oder ein wichtiges Ereignis in der Lebensplanung ansteht.

"Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Auch wer Nachwuchs plant oder eine Arbeitslosigkeit befürchtet, sollte über diesen Schritt nachdenken. Denn je nach Steuerklasse verändert sich das monatliche Nettogehalt und damit unter Umständen auch die spätere Lohnersatzleistung wie Eltern- oder Arbeitslosengeld.

Wer seine Steuerklasse wechseln will, muss einen entsprechenden Antrag beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Ehepaare haben die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV, III/V und dem Faktorverfahren. Die Steuerklasse IV/IV wird häufig bei annähernd gleichen Einkommen der Partner gewählt, die Kombination III/V bei unterschiedlicher Einkommensverteilung. Zu viel gezahlte Steuern müssten ansonsten erst im kommenden Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgeholt werden. Auf die tatsächlich zu zahlende Steuer hat die Wahl der Steuerklassen aber erst einmal keinen Einfluss.

Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Wer die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren wählt, muss aber in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Aus einem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums können Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination ablesen, bei der sie die geringste monatliche Lohnsteuer entrichten müssen. Die Tabellen erleichtern jedoch lediglich die Wahl der Steuerklassenkombination. "Letztendlich abgerechnet wird im Einkommensteuerbescheid", sagt Klocke. Erst dann steht die genaue Jahressteuerschuld des Ehepaares fest - also ob es zu einer Steuererstattung oder Nachzahlung kommt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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