Zu klein für die Pilotenlaufbahn Lufthansa-Regel diskriminiert Frauen
25.06.2014, 16:35 UhrAuch weibliche Piloten sind bei der Lufthansa willkommen. Allerdings muss man für die Ausbildung mindestens 1,65 Meter groß sein. Viele Frauen sind deshalb von vornherein ausgeschlossen. Eine, die gerne Pilotin geworden wäre, klagt.

Die Lufthansa bildet nur Anwärter mit einer Mindestgröße von 1,65 Metern zu Piloten aus. Andere Gesellschaften nehmen auch kleinere Bewerber.
(Foto: dpa)
Wer eine Pilotenausbildung bei der Lufthansa antreten will, muss mindestens 165 Zentimeter groß sein, das sch reibt der entsprechende Tarifvertrag vor. Diese Mindestgröße ist für Frauen aber diskriminierend, hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das Argument, diese Größe sei notwendig, um eine Maschine sicher steuern zu können, überzeugte das Landesarbeitsgericht Köln nicht. Gesellschaften wie Swissair und KLM akzeptierten auch deutlich kleinere Piloten. Entschädigung bekommt die Klägerin aber trotz des Urteils nicht. Schließlich sei ihr kein materieller Schaden durch die Ablehnung entstanden. Die Klägerin berief sich bei ihrer Forderung nach 135.000 Euro Schadensersatz und Entschädigung unter anderem auf europäisches Recht (Aktenzeichen 5 Sa 75/14).
Die Lufthansa hatte die Abweisung der jungen Frau damit begründet, dass sie mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können. Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty sagte jedoch nach dem Urteil, es sei bedauerlich, wenn Frauen, die ansonsten geeignet wären, nur aufgrund ihrer Körpergröße abgewiesen würden. "Es kann schon sein, dass wir uns mit den Tarifpartnern da nochmal zusammensetzen", sagte er. Das Mindestmaß ist im Tarifvertrag festgelegt: "Ich kann mir schon vorstellen, dass wir dieses Detail nochmal aufnehmen."
Ein Kissen könnte helfen
Bei der Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. "Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll." In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: "Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden." Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Schmerzensgeld bekommt die Klägerin auch nicht, schließlich habe es keinen schwerwiegenden Verstoß gegen ihre Persönlichkeitsrechte gegeben.
Das Landesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung ein Urteil aus erster Instanz bestätigt. Möglicherweise ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende: Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. Richter Sievers verabschiedete sich mit den Worten: "Wir warten gespannt darauf, was uns in zwei Jahren Erfurt dazu sagen wird - wenn Sie Revision einlegen!" Ob das so sein wird, muss die Klägerin noch entscheiden. Wie ihr Anwalt sagte, will sie nun vielleicht eine Piloten-Ausbildung bei Swissair machen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa