Ratgeber

Beschwerden vom Nachbarn Mieter erfährt nicht, wer ihn beschuldigt

Nachbarn beschweren sich anonym über einen Mitmieter, den angeblich den Hausfrieden stört. Der Mann bekommt daraufhin Ärger mit der Vermieterin und wüsste gern Genaueres zu den Vorwürfen. Zu Recht?

Wenn sich die Nachbarn anonym beschweren möchten, muss der Vermieter keine Namen nennen.

Wenn sich die Nachbarn anonym beschweren möchten, muss der Vermieter keine Namen nennen.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Nachbarn sich bei der Hausverwaltung über ihn beschwert haben. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 463 C 10947/14). Solange die Kündigung noch nicht im Raum steht, müssen die Vermieterin nicht offenbaren, wer welche Anschuldigungen hervorgebracht hat, so das Gericht.

Im verhandelten Fall lebt der Kläger seit 1998 in einer Wohnung in München. 2014 bekam er Post von seiner Vermieterin. Nachbarn hätten sich wiederholt bei ihr beschwert, dass der Mieter den Hausfrieden störe. Die Vorwürfe waren nicht ohne: Der Mann sei aggressiv und bedrohlich aufgetreten, habe Nachbarn beleidigt, ihnen Gewalt angedroht und falsche Anschuldigungen erhoben. Diese Belästigungen müssten aufhören, forderte die Vermieterin. Andernfalls gebe es eine Abmahnung und bei weiteren Verstößen folge die fristlose Kündigung.

Der beschuldigte Mieter wollte daraufhin von der Vermieterin konkret wissen, wer genau sich wann und worüber beschwert habe. Das müsse sie ihm sagen, schließlich könnten die Vorwürfe für ihn zu erheblichen Nachteilen in der Zukunft führen. Dem wollte die Vermieterin aber nicht nachkommen, schließlich hätten sie die Nachbarn ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten, weil sie Angst vor dem Mann hätten. Einen Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses habe der Mann nicht.

Das sah auch das Amtsgericht München so. Namen zu nennen sei der Vermieterin nicht zumutbar. Schließlich habe sie eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mietern. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Situation verschärfe, wenn der Mann wüsste, wer sich über ihn beschwert habe, so das Gericht. Nur in einem Fall müssten die erhobenen Anschuldigungen konkret belegt werden. Dann nämlich, wenn es tatsächlich zu einer Kündigung kommen sollte.

Quelle: ntv.de, ino

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