Ab. 1. Januar 2027Neues Gesetz: Einschnitte für Rentner mit Teilrente drohen

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen, lesen Sie hier.
Für einige Rentnerinnen und Rentner könnte sich im kommenden Jahr unter Umständen etwas ändern. Denn ab 1. Januar 2027 gilt das Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, das oft einfach nur Krankenkassenreform genannt wird. Diese soll das drohende Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenkassen abfangen und die Zusatzbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber ab 2027 stabilisieren. Das Gesetz soll im Jahr 2027 eine Finanzwirkung von rund 16 Milliarden Euro entfalten und das strukturelle Defizit bis 2030 um bis zu 38 Milliarden Euro eindämmen.
Das neue Gesetz führt zu spürbaren finanziellen Einschnitten sowie gesetzlichen Änderungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Was ändert sich durch das Gesetz genau?
Bislang konnten arbeitende Rentnerinnen und Rentner den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten - auch wenn sie ihre Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent bezogen. Beschäftigte Rentner, die eine volle Altersrente beziehen, haben nach dem Ende der Lohnfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr möglich. Denn dann entfällt der Krankengeldanspruch vollständig, sobald die Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht - also mehr als 66,66 Prozent beträgt. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.
Wechsel von Teilrente auf Vollrente
Mit der Teilrente soll der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Während einer Teilrente oder einer Altersvollrente erworbene Entgeltpunkte wirken sich mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend zum 1. Juli rentensteigernd aus.
Wer seine Teilrente umstellen oder in eine Vollrente wechseln will, kann dies schriftlich beantragen. Möglich ist dies auch jederzeit über den Online-Service der Rentenversicherung.
Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 gelten, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.