Ratgeber

Rauchen Sie? Raucher müssen ehrlich sein

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Mit dieser Aktion will die Weltgesundheitsorganisation WHO einmal im Jahr auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam machen. Denn Raucher leben gefährlich. Das macht sich auch bei Versicherungsverträgen bemerkbar.

"Sind Sie Raucher?" Stellt die Versicherung diese Frage, muss sie ehrlich beantwortet werden.

"Sind Sie Raucher?" Stellt die Versicherung diese Frage, muss sie ehrlich beantwortet werden.

(Foto: dpa)

Raucher müssen bei bestimmten Versicherungen mehr bezahlen als Nichtraucher. Grund ist das gesundheitliche Risiko des Rauchens. Daher wird beim Abschluss einer Versicherung auch danach gefragt, ob ein Kunde raucht. Je nach Antwort kann daher die Prämie für den Versicherungsschutz unterschiedlich hoch ausfallen.

Hier müssen Versicherungsnehmer ehrlich sein, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Pflicht – egal ob aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kann das unangenehme Folgen haben: Der Versicherer hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht. Auch kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Hat sich ein Raucher zum Beispiel beim Abschluss einer Risikolebensversicherung fälschlicherweise als Nichtraucher ausgegeben, gehen die Hinterbliebenen unter Umständen leer aus, wenn der Versicherer nach seinem Tod davon erfährt.

Ab wann man gegenüber der Versicherung als Nichtraucher gilt, wird von den Unternehmen laut GDV unterschiedlich beurteilt. In aller Regel wird man erst dann als Nichtraucher betrachtet, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat - egal ob in Form von Zigarette, Zigarre oder Pfeife. Allerdings fragen nicht wenige Versicherer danach, ob in der Vergangenheit geraucht wurde.

Wer als Nichtraucher einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, im Verlauf aber zum Raucher wird, sollte seine Versicherungsbedingungen prüfen, raten die Experten. Denn unter Umständen hat der Kunde die Pflicht, den Raucherstatus seinem Versicherer zu melden. Die Versicherungsprämie kann dann zwar eventuell ansteigen - dafür bleibt es aber im Versicherungsfall bei der vereinbarten Leistung.

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Quelle: ntv.de, awi/dpa

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