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Frist läuft bis Ende März Jetzt noch freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen

Freiwillige Rentenbeiträge können sich später auszahlen. Innerhalb bestimmter Grenzen kann jeder die Höhe der Beiträge selbst bestimmen.

Freiwillige Rentenbeiträge können sich später auszahlen. Innerhalb bestimmter Grenzen kann jeder die Höhe der Beiträge selbst bestimmen.

(Foto: Robert Günther/dpa-tmn)

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Freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse können die Rente erhöhen und Kürzungen kompensieren. Oder auch überhaupt einen Anspruch sichern. Doch Einzahlungen für 2022 sollten zügig getätigt werden. Wem dies in welcher Höhe erlaubt ist, lesen Sie hier.

Auch in diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2022 zu zahlen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.

Vor allem für jene, die nicht gesetzlich rentenversichert sind oder mit den Zusatzbeiträgen eine für den Rentenanspruch nötige Wartezeit von fünf Jahren Versicherungszeit erfüllen möchten, sind freiwillige Beiträge sinnvoll. Besonders Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt und sich stattdessen der Kindererziehung gewidmet haben, profitieren. Sie bekommen pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre fiktive Beitragszahlung angerechnet - bisher war es nur ein Jahr. Doch das ist zumindest bei einem Kind nicht ausreichend, um in den Genuss einer gesetzlichen Rente zu kommen. Hier kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Rentenanspruch sichern.

Rente erhöhen, Anspruch sichern

Auch Freiberufler und Beamte können sich auf diesem Weg ihre gesetzliche Rente sichern und ebenfalls die Höhe ihres monatlichen Beitrages in den genannten Grenzen frei wählen. Im Falle von Beamten schmälert die so erworbene gesetzliche Rente nicht die Höhe der Pension. Aber auch Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, das 50. Lebensjahr vollendet haben und vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, können durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine Rentenkürzung kompensieren. Auch lässt sich durch die Zahlung der Versicherungsschutz für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten. Die Beiträge sind zudem von der Steuer absetzbar.

Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 96,72 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von etwa 5,78 Euro brutto; beim Höchstbeitrag von 1320,60 Euro sind es rund 78 Euro brutto. Werden freiwillige Beiträge überwiesen, müssen die Versicherungsnummer und der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen. Es erfolgt hierbei keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern.

Lebenslange Rente, lebenslange Abgaben

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Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen. Bedenken müssen Vorsorgesparende aber, dass im Ruhestand auf die Rente meist auch Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger. Dazu kommen bei vielen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent.

Um wie viele Euro die freiwilligen Zahlungen die gesetzliche Rente erhöhen, lässt sich mit dem Rechner des Informations-Portal www.ihre-vorsorge.de berechnen. Auch die Deutsche Rentenversicherung steht für Auskünfte, Beratung und Prognosen zur Verfügung. Alle Informationen zur freiwilligen Versicherung bietet darüber hinaus die kostenlose Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile" - sie steht hier zum Download bereit.

(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 02. März 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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