Ratgeber

Zahnbehandlung vor Gericht Schadenersatz auch noch Jahre später fällig

Wer Opfer eines Unfalls wird, hat mitunter auch Jahre später noch mit den Folgen zu kämpfen. Ist die Schuldfrage geklärt, muss der Verursacher auch dann noch zahlen. Es sei denn, der Verletzte hat eine nicht ausreichende Abfindungserklärung unterschrieben.

Die Anwaltskosten von Unfallopfern muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Die Anwaltskosten von Unfallopfern muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

(Foto: dpa)

Der Verkehrsunfall ist lange her. Trotzdem können Unfallopfer auch dann noch Schadenersatz bekommen. Etwa wenn es zu Komplikationen mit einem Zahnersatz kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 17 U 122/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

In dem verhandelten Fall wurde ein Mann 1998 Opfer eines Verkehrsunfalls. Dabei verletzte er sich unter anderem einen Vorderzahn. Dieser musste durch einen Stiftzahn ersetzt werden. Im September 2003 vereinbarten die Unfallgegner eine sogenannte Teil-Abfindungserklärung. Damit sollten alle Ansprüche aus dem Unfallereignis gegen die Zahlung von 25.000 Euro abgegolten werden. Eine der Ausnahmen sollten zukünftige "unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse" sein.

Als sich 2012 die Zahnwurzel entzündete, musste der Zahnarzt den Stiftzahn ersetzen. Der Patient beantragte die Kostenübernahme für ein Zahnimplantat. Die gegnerische Versicherung lehnte dies ab und verwies auf die Abfindungserklärung. Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Klage.

Mit Erfolg. Denn nach Auffassung des OLG ist die Zahnwurzelentzündung auf den Unfall zurückzuführen. Durch den Stiftzahn sei die Wurzel beschädigt worden. Die erneute Behandlung auch Jahre nach dem Verkehrsunfall sei nicht von der Teil-Abfindungserklärung aus dem Jahre 2003 abgedeckt. Bei der erneuten Behandlung handele es sich um ein "vermehrtes Bedürfnis". Demnach seien alle Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge der Beeinträchtigung entstehen.

Der DAV rät grundsätzlich Unfallopfern zur Vorsicht bei Abfindungserklärungen. Insbesondere wenn die Prognose dahin geht, dass es zu langfristigen Schäden kommen kann. Ansonsten besteht die Gefahr, auf lange Sicht entstehende Ansprüche zu verzichten.

Quelle: ntv.de, awi

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