Neue Beitragsbemessungsgrenzen So viel teurer wird's für Besserverdiener
08.09.2015, 20:46 UhrWer auf ein Jahresbrutto von mehr als 49.500 Euro kommt, muss 2016 etwas mehr in die Sozialkassen einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Nun ist absehbar, wie hoch die Mehrbelastung ausfallen wird.
Gutverdienende müssen ab dem kommenden Jahr vermutlich etwas mehr für ihre Sozialversicherungen bezahlen. Weil die Löhne zuletzt gestiegen sind, werden sich auch die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen. Die entsprechende Rechengrößen-Verordnung für 2016 ist zwar noch nicht verabschiedet, der Haufe-Verlag hat aber bereits die Grenzwerte veröffentlicht, die im entsprechenden Referentenentwurf genannt sind.
Voraussichtlich wird das Bundeskabinett dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium im Oktober zustimmen. Wesentliche Änderungen sind nicht mehr zu erwarten, denn die Werte werden nicht willkürlich festgelegt, sondern nach einem bestimmten Schema. Maßgeblich ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorvorjahr. Auf die Beitragsbemessungsgrenze für 2016 wirkt sich also die Konjunkturentwicklung des Jahres 2014 aus. Und die war ziemlich gut. In den alten Ländern bekamen Arbeitnehmer im Schnitt 2,54 Prozent mehr, in den neuen Ländern standen im Schnitt sogar 3,39 Prozent mehr auf dem Gehaltszettel. Und so schlägt sich das in den neuen Beitragsbemessungsgrenzen nieder:
Krankenversicherung: Mindestens 9,50 Euro mehr
In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten für alle Bundesländer einheitliche Zahlen. Liegt die Beitragsbemessungsgrenze jetzt noch bei 4125 Euro im Monat (49.500 Euro im Jahr), steigt sie 2016 um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro (50.850 Euro/Jahr). Bleibt es bei den aktuellen Beitragssätzen, bedeutet das eine Mehrbelastung von mindestens 9,50 Euro im Monat, bzw. 114 Euro im Jahr, sofern das Gehalt oberhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt ist. Meistens wird es noch etwas teurer, weil Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen und Kinderlose in der Pflegeversicherung 0,25 Prozent mehr bezahlen müssen. Wer keine Kinder hat und bei einer Krankenkasse mit einem Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent versichert ist – die meisten Kassen verlangen derzeit 0,8 oder 0,9 Prozent Zusatzbeitrag -, muss bis zu 10,80 Euro mehr kalkulieren.
Mindestens 16 Euro mehr für die Rente
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten für Ost und West unterschiedliche Werte. Im Westen soll die Grenze um 150 Euro im Monat angehoben werden und liegt dann bei einem Monatsgehalt von 6200 Euro (74.400 Euro im Jahr). Bleibt es bei den bisherigen Beiträgen für Renten- und Arbeitslosenversicherung – und davon ist derzeit auszugehen - ergibt sich ein maximales Plus von gut 16 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern steigt die Grenze voraussichtlich um 200 Euro auf monatlich 5400 Euro (64.800 Euro im Jahr). Gutverdiener im Osten müssen somit bis zu 21,70 Euro mehr ausgeben als 2015.
Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Auch die allgemeine Versicherungspflichtgrenze verschiebt sich nach oben, wie jedes Jahr um 1350 Euro. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen künftig mindestens 56.250 Euro im Jahr, bzw. 4687,50 Euro im Monat verdienen.
Quelle: ntv.de, ino