Ungeahnter Tempoverstoß Tacho kaputt, Führerschein trotzdem weg?
02.09.2016, 12:07 UhrWer zu schnell fährt, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern bei entsprechender Geschwindigkeitsübertretung auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Ob das auch bei einem defekten Tachometer gilt, hat ein Gericht zu entscheiden.

Ohne korrekte Tachoanzeige geht manchem das Gefühl für Geschwindigkeit verloren.
(Foto: imago stock&people)
Eines vorneweg: Das beste Mittel, um ein Bußgeld, Fahrverbot und die entsprechenden Punkte wegen zu schnellen Fahrens zu vermeiden, ist, sich als Verkehrsteilnehmer an die erlaubte Geschwindigkeit zu halten. Doch mitunter fällt das schwer - sei es auch Zeitnot, Ignoranz oder eben auch, weil der Tachometer nicht die korrekte Fahrgeschwindigkeit anzeigt.
Dass an den Geschwindigkeitsanzeigern viel herummanipuliert wird, um bei Gebrauchtfahrzeugen einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, ist bekannt. Nach Berechnungen von Polizei und Automobilclubs müssen private Käufer und Verkäufer davon ausgehen, dass bei knapp einem Drittel aller Gebrauchtfahrzeuge der Kilometerstand zurückgedreht wurde. Inwieweit es infolgedessen auch zu einem falschen Wert bei der Geschwindigkeitsanzeige kommt, ist jedoch nicht sicher.
Genauso wenig ließ sich sagen, ob der Fahrer des jüngst verhandelten Falls (Az.: 19 OWi Js 2669/15-258/15) Opfer einer solchen Betrügerei war. Fakt ist, dass eine Radarkontrolle einen Mann erwischte, der mit seinem Wagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 32 km/h zu schnell unterwegs war. Als Konsequenz daraus erhielt der Missetäter einen Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot.
Dagegen wehrte sich der Autofahrer und legte Einspruch ein. Er behauptete, sein Tacho sei kaputt und er sei deshalb zu schnell gefahren. Und tatsächlich: Bei einer entsprechenden Untersuchung zeigte sich, dass der Tachometer um 22 km/h nach unten von der tatsächlichen Geschwindigkeit abwich.
Vor Gericht bekam der Fahrer dann auch teilweise Recht. Das Amtsgericht Lüdinghausen war der Meinung, dass der Beschuldigte eine Geldstrafe zu zahlen habe. Denn er hätte trotz defekter Geschwindigkeitsanzeige erkennen können, schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren zu sein. Selbst sein Tacho muss ihm ein Tempo von rund 60 km/h angezeigt haben. Einen groben Pflichtenverstoß konnte das Gericht indes nicht erkennen, da der Tachometer dem Fahrer zur Orientierung gedient hat. Da dieser aber von einer korrekten Anzeige ausgehen durfte und sich deshalb auch auf eine korrekte Anzeige verlassen konnte, wurde von einem Fahrverbot abgesehen.
Quelle: ntv.de, awi