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BGH entscheidet gegen Verlage Tantiemen-Kuchen wird neu verteilt

Autoren und Journalisten können sich auf höhere Einnahmen freuen. Zumindest dann, wenn sie einen Vertrag mit der VG Wort haben. Denn die so erzielten Tantiemen müssen nicht mehr mit den Verlagen geteilt werden.

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Die VG Wort ist nicht berechtigt, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten.

(Foto: imago/RelaXimages)

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort darf ihre Einnahmen aus Urheberrechten ausschließlich an die Autoren ausschütten. Die bisher an den Tantiemen beteiligten Verlage dürfen hingegen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht mehr berücksichtigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: I ZR 198/13). "Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden", sagte der Vorsitzende Richter des BGH, Wolfgang Büscher. Die ökonomische Sinnhaftigkeit der Entscheidung wurde ausdrücklich nicht vom Gericht bewertet. Durch die höchstrichterliche Neuverteilung der Ausschüttungen entgehen den Verlagen jährliche Einnahmen im zweistelliger Millionenhöhe.

Geklagt hatte ein Autor wissenschaftlicher Werke. Er hat mit der VG Wort seit 1984 einen Wahrnehmungsvertrag. Ein solcher Kontrakt macht seit 1958 Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend. So müssen beispielsweise Copyshops und Bibliotheken aber auch Computerhersteller eine Abgabe zahlen. Etwa die Hälfte davon ging an die Verlage.

Der BGH-Entscheidung zufolge ist die VG Wort nicht berechtigt, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Demnach hat eine Verwertungsgesellschaft die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser zu verteilen. Damit ist es nicht zu vereinbaren, dass die VG Wort den Verlegern einen pauschalen Anteil ihrer Einnahmen auszahlt.

Allein der Umstand, dass es die verlegerische Leistung der Verwertungsgesellschaft erst ermöglicht, Einnahmen aus der Verwertung der Werke der Autoren zu erzielen, rechtfertige es nicht, einen Teil dieser Einnahmen den Verlegern auszuzahlen, befand das oberste Gericht. 

Der Dachverband der Branche, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, dem auch die Verlage angehören, kritisierte die Entscheidung und fordert ein Einschreiten der Politik. Zudem werde ein Verfassungsbeschwerde geprüft. 

Quelle: ntv.de, awi

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