Ratgeber

Kfz-Versicherung Treue lohnt sich selten

Mehr als eine Million Menschen wechseln Jahr für Jahr ihre Kfz-Versicherung. Das lohnt sich, weil die Tarife für Neukunden oft deutlich günstiger sind als für Bestandskunden, die beispielsweise ihr Fahrzeug wechseln. Doch der Preis ist nicht alles, auch die Bedingungen sollten stimmen.

Nicht nur die Preise unterscheiden sich, auch die Bedingungen.

Nicht nur die Preise unterscheiden sich, auch die Bedingungen.

(Foto: Claudia Hautumm, pixelio.de)

Im November heißt es wieder Abschied nehmen. Nicht nur vom bunten Herbstlaub und wärmenden Sonnenstrahlen, sondern auch von der Kfz-Versicherung. Für die meisten Verträge läuft am 31. Dezember das Versicherungsjahr ab und das heißt, dass die Kündigung bis zum 30. November beim bisherigen Anbieter eingehen muss - so man denn überhaupt wechseln will. Im vergangenen Jahr haben das mehr als 1,3 Millionen Fahrzeughalter getan. Der Grund: Neue Kunden werden mit günstigeren Prämien umworben.  Treue dagegen lohnt sich nicht unbedingt. Die Prämien für Neueinsteiger sind in der Regel günstiger als für Bestandskunden, die ihr Fahrzeug wechseln.

Wie viel man sparen kann, ist individuell verschieden. Das Vergleichsportal Check 24 nennt als Richtwert für Vielfahrer bis zu 500 Euro, Rentner sparen demnach bis zu 300 Euro, Familien und Normalfahrer bis zu 400 Euro. Am meisten können Fahranfänger profitieren, ihnen bringt der Wechsel bis zu 1000 Euro. Das liegt daran, dass komplette Neulinge bei Versicherungen nicht gern gesehen sind, entsprechend hoch sind die Einstiegsprämien. Schon beim ersten Wechsel kann man sich dann deutlich verbessern.

Auch für Bestandskunden werden die Prämien zum Anfang nächsten Jahres neu sortiert. Wer unfallfrei gefahren ist, rutscht in eine bessere Schadenfreiheitsklasse – zumindest, wenn der Wagen vorher mindestens sechs Monate, also ab 1. Juli, angemeldet war. Zudem haben sich auch einige Typ- und Regionalklassen verändert. Teurer wird es in der Haftpflicht beispielsweise für den Renault Scenic 1.4 T und den Peugeot 308 SW 1.6 T. Deutlich günstiger sind Fahrer im kommenden Jahr im Toyota Avensis Kombi 1. und im Skoda Fabia Combi 1.6 unterwegs.

Welcher Kaskoschutz ist nötig?

Typ- und Regionalklassen gibt es auch in der Kaskoversicherung. Schadenfreiheitsrabatt bekommt man allerdings nur in der Vollkasko, die auch Unfallschäden am eigenen Auto bezahlt. Wer langjährig unfallfrei unterwegs ist, zahlt deshalb für die Vollkasko oft kaum mehr als für den Teilkaskoschutz. Ansonsten gilt als Faustregel: Vollkasko für Neuwagen, im vierten Jahr dann Wechsel in die Teilkasko. Die lohnt sich normalerweise aber auch nur für Autos, die nicht älter als acht Jahre sind, weil die Versicherung höchstens den Wiederbeschaffungswert erstattet.

Die Kaskoversicherung zahlt bei Diebstahl des ganzen Wagens oder von eingebauten Teilen.  Darüber hinaus leistet sie bei Marderbiss, Sturm und Hagel und Zusammenstößen mit Haarwild wie Wildschweinen oder Rehen. Nicht versichert sind Unfälle mit anderen Tieren wie Schafen, Rindern oder Pferden. Dafür ist eine erweiterte Wildschadensdeckung nötig.

Der Rentner

Der Rentner

Brandschäden sind in der Teilkasko nur unter bestimmten Bedingungen versichert. Ausgenommen sind Sengschäden, wenn es auch am Nachbarauto keine offene Flamme gab. Bei Vandalismus werden zwar Feuerschäden ersetzt, nicht aber Beulen durch Fußtritte, Schläge oder aufgeschlitzte Reifen. Hier hilft nur die Vollkaskoversicherung. Sie zahlt zudem bei selbst verschuldeten Unfällen für Schäden am eigenen Auto. Durch eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1000 Euro lassen sich die Prämien in der Kaskoversicherung deutlich senken.

Gute Verträge erkennen

Der Vielfahrer

Der Vielfahrer

Ob Kasko oder Haftpflicht: Was die Versicherungen leisten müssen, ist gesetzlich festgelegt. Es gibt aber Gestaltungsspielraum in den Leistungsmerkmalen.

Die Familie

Die Familie

Deckungssumme: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestdeckung von 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Diese Summen sind in vielen Fällen ausreichend – aber nicht in allen. Über die erweiterte Deckung lässt sich die Maximalleistung der Versicherung auf bis zu 100 Millionen Euro ausweiten.

Der Normalfahrer

Der Normalfahrer

Mallorca-Police: In anderen Ländern Europas sind die gesetzlichen Deckungssummen teils sehr viel niedriger als in Deutschland. In Spanien beispielsweise sind Personenschäden nur bis zu 350.000 Euro versichert. Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, kann dann in Schwierigkeiten kommen. Hier hilft die sogenannte "Mallorca-Police". Sie gleicht im Schadensfall die Differenzen zwischen ausländischem und deutschem Versicherungsschutz aus.

Die Fahranfängerin

Die Fahranfängerin

Grobe Fahrlässigkeit: Verursacht der Versicherte grob fahrlässig einen Schaden, kann der Versicherer seine Leistung zwar nicht komplett streichen, aber wenigstens anteilig kürzen. Grob fahrlässig kann etwa das Überfahren einer roten Ampel sein oder auch das Handy am Ohr. Manche Verträge schließen die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus. Vorsicht: Das gilt nicht für Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Und auch, wer es Autodieben gar zu leicht macht, etwa den Schlüssel im Fahrzeug stecken lässt, kann sich nicht auf die Verzichtserklärung berufen.

Neuwertentschädigung: Neuwagen verlieren schon kurz nach dem Kauf mindestens 20 Prozent an Wert. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kaskoversicherung dann nur den Marktwert – es sei denn, der Vertrag enthält eine Neuwertklausel. Dann garantiert die Versicherung Neuwerterstattung, zumindest für die ersten Monate, bestenfalls für die ersten zwei Jahre. Für teure Gebrauchtwagen gibt es eine Kaufpreisentschädigung.

Auch eingebaute Sonderausstattung wie Navi oder Soundanlage sind in der Kasko versichert – allerdings mit sehr unterschiedlichen Höchstsätzen. Die Erstattungsgrenzen liegen zwischen 1000 und 5000 Euro. Wer teures Equipment hat, sollte darauf achten.

Rabattretter: Kunden, die langjährig unfallfrei unterwegs sind, bekommen bei vielen Versicherungen ab SF 25 einen kostenfreien Rabattretter. Bei einem Schaden werden sie dann nur so weit zurückgestuft, dass sich der Beitrag im Folgejahr nicht erhöht. Das funktioniert nur einmal, wer mehrere Schäden hintereinander meldet, kommt um die Erhöhung nicht herum. Vorsicht beim Wechsel: Einige Versicherer haben ihre Tarife für Neukunden auf ein neues, erweitertes Rabattsystem umgestellt. Hier gibt es meist keinen Rabattretter mehr.

Für alle, die noch nicht jahrzehntelang versichert sind, ist der kostenpflichtige Rabattschutz eine Alternative. Bei einem Schaden bleibt man dann in der bisherigen SF-Klasse. Der Rabattretter hat allerdings einen Nachteil: Er macht den Versicherungswechsel schwerer. Wer schon mal einen Schaden hatte, wird beim neuen Versicherer nämlich ganz regulär zurückgestuft.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung im Vergleich

Quelle: ntv.de, ino

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