Ratgeber

Kampagne via Whatsapp Verwandte dürfen sich beleidigen

Unter Familienmitgliedern muss man nicht so sehr auf seine Worte achten.

Unter Familienmitgliedern muss man nicht so sehr auf seine Worte achten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Beleidigung ist eine Äußerung oder Handlung, die die Ehre einer anderen Person verletzt, und strafbar. Wird sie per Messenger-Dienst ausgetauscht, ist sie besonders gut dokumentiert, doch innerhalb der Familie geht das in Ordnung, so ein Gericht.

Wer seine Familienmitglieder über den Chatdienst Whatsapp beleidigt, muss keine juristischen Konsequenzen fürchten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und wies damit die Klage eines Mannes ab, der gegen seine Schwiegermutter auf Unterlassung geklagt hatte. (Az. 16 W 54/18)

Der Mann verlangte vom Gericht die Feststellung, dass seine Schwiegermutter zahlreiche Aussagen über ihn nicht mehr verbreiten darf. Hintergrund der Klage war ein Streit des Mannes mit seiner Frau im Jahr 2016. Laut eigener Aussage habe der Mann seinen Sohn in diesem Zusammenhang am Nacken oder Hals gefasst und von hinten geschubst, damit er schneller aus dem Zimmer geht, erklärte das Gericht. Diesen Vorfall habe die Ehefrau gefilmt und das Video ihrer Mutter zukommen lassen.

Die Schwiegermutter des Mannes habe daraufhin ein "Protokoll über Misshandlungen" verfasst, in dem sie zahlreiche Verhaltensweisen des Mannes aufgelistet habe. Zusammen mit dem Video verschickte sie die Liste den Angaben zufolge über den Chatdienst Whatsapp an ihre Schwester und bat sie, das Material an ihre gemeinsame Mutter weiterzuleiten. Gleichzeitig stellte die Schwiegermutter Strafanzeige gegen den Mann wegen Kindesmisshandlung und zeigte das Video Polizeibeamten sowie Mitarbeitern des Jugendamts.

Gegen zahlreiche Behauptungen des "Protokolls" über ihn wollte der Mann gerichtlich vorgehen. Das Landgericht und in zweiter Instanz dann das OLG wiesen seine Klage ab. Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt - in diesem persönlichen Freiraum könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den engsten Verwandten aussprechen.

Da die Schwiegermutter einen engen und guten Kontakt zu den Adressaten ihrer Whatsapp-Nachrichten habe, habe sie das Recht, sich über den Kläger frei auszusprechen, befand das OLG. Ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Kriminalpolizei und dem Jugendamt bestehe ohnehin nicht.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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