Gefährliche Garantie Vorsicht vor Bürgschaften
04.12.2016, 12:59 Uhr
Eine Bürgschaft ist mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vermieden werden.
(Foto: imago/blickwinkel)
Guten Freunden gibt man ein Küsschen - oder auch zwei. Beim Geld hingegen hört zumeist die Freundschaft auf. Wer dennoch anderen finanziell aus der Patsche helfen möchte, sollte sich das genau überlegen.
Der beste Weg einen guten Freund zu haben, ist selbst einer zu sein. Gleiches gilt wohl auch für die Verwandtschaft. Mitunter ist in schwierigen Lebensphasen aber nicht nur der gute Rat oder einfach nur Zuhören gefragt, sondern auch finanzielle Unterstützung.
Nicht selten wird es hier kritisch. Während mancher kein Problem hat, je nach eigenen Möglichkeiten, mit dem einen oder anderen Euro auszuhelfen, trennen andere Geld und Freundschaft strikt. Wieder andere scheinen in dieser Hinsicht keinerlei Hemmungen zu kennen und übernehmen sogar eine Bürgschaft für einen Freund, ein Familienmitglied oder den Geschäftspartner. Besonders unter Eheleuten ist dies nicht unüblich.
Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger (meist einer Bank) eines Dritten (Freund/Verwandter/Geschäftspartner). Ersterer verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger zur Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen. Für viele Banken ist eine Bürgschaft Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Kredit zu vergeben. Zumindest, wenn der Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten vorzuweisen hat. Da kommt dann der Bürge gerade recht. Denn kann der eigentliche Kreditnehmer die vereinbarte Rückzahlung nicht leisten, kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden um den offenen Betrag einzutreiben.
Riskante Sicherheit
Oftmals machen sich die Geldinstitute gar nicht erst die Mühe, ihrem Schuldner intensiv auf den Zahn zu fühlen, sondern wenden sich bei den ersten Rückzahlungverzögerungen direkt an den Bürgen. Dies ist zumindest bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft üblich und legal. Der Bürge ist dann verpflichtet, die Schulden des anderen zu übernehmen und haftet dann je noch Höhe der Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Hab und Gut. Es sei denn, es wurde "nur" eine Ausfallbürgschaft übernommen. In diesem Fall kann der Kreditgeber erst dann die Zahlung vom Bürgen verlangen, wenn tatsächlich zuvor alle Sicherheiten des Kreditnehmers verwertet wurden und die Bank den Ausfall auch nachweisen kann.
Eine Bürgschaft ist also so oder so mit erheblichen Risiken verbunden. Denn selbst wenn die Freundschaft, Ehe oder auch eine Geschäftsbeziehung zerbricht, gilt die vertragliche Verpflichtung meist zeitlos weiter - ein Ausstieg aus der gefährliche Garantie ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Haustürgeschäften) möglich. Ist eine Bürgschaft unumgänglich, sollte diese zumindest von vornherein auf einen bestimmten Betrag und nur zeitlich begrenzt sein, was aber wiederum eine Kreditvergabe für den eigentlichen Schulder erschwert.
Manchmal kann die Bürgschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch sittenwidrig sein. Nämlich dann, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- der Bürge mit Übernahme seiner Verpflichtung finanziell stark überfordert ist und
- der Bürge diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
- Der Bürge kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Kreditvergabe hatte.
Allerdings sollte sich auf eine entsprechende richterliche Auslegung im Einzelfall niemand verlassen und deshalb sollte Bürgschaften am besten vermieden werden. Wer über genügend Geld verfügt und einen etwaigen Verlust verkraften kann, kann den entsprechenden Betrag auch selbst verborgen.
Quelle: ntv.de