Ratgeber

Apps, Tickets, Lebensmittel Welche Käufe kann man nicht widerrufen?

Wer im Netz bestellt, kann die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückschicken. Aber gilt das Widerrufsrecht wirklich für alle Geschäfte, die man online abschließt? Wie sieht es beispielsweise mit Konzerttickets oder Reisebuchungen aus?

Die zweiwöchige Frist beginnt zu laufen, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Die zweiwöchige Frist beginnt zu laufen, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

(Foto: imago/Westend61)

Die Schuhe aus dem Online-Shop passen nicht? Die bestellte SD-Karte wird nun doch nicht gebraucht? Kein Problem, schickt man die Ware eben wieder zurück. Verträge, die man im Internet oder telefonisch geschlossen hat, lassen sich innerhalb von zwei Wochen widerrufen, so ist es im Fernabsatzrecht geregelt. Kann man also auch ein Konzertticket zurückgeben, wenn an dem Termin etwas dazwischenkommt? Kann man den Kauf einer App ungeschehen machen, wenn das Programm auf dem Smartphone nicht läuft? Darf man eine Hotelbuchung einfach stornieren, wenn sich noch ein besseres Angebot findet? Ganz so einfach ist die Sache dann leider doch nicht, denn das BGB kennt eine Reihe von Ausnahmen:

Online-Tickets

Konzert- und Theaterkarten oder Tickets fürs Fußballstadion: Sie fallen im BGB unter den Punkt "Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen" und sind nicht widerrufbar. Der Veranstalter muss schließlich planen können, etwa wenn er ein Konzert wegen hoher Nachfrage in eine größere Halle verlegt.

Eine Ausnahme gibt es für Veranstaltungen ohne festen Termin und solche, die noch sehr lange in der Zukunft liegen. Wie lange "sehr lange" ist, ist nicht festgelegt. Entscheidend ist, dass der Anbieter bei einem Widerruf keine unverhältnismäßigen Nachteile erleiden müsste, also auf seinen Kosten sitzen bleiben würde. Wer sich etwa jetzt ein Frühbucherticket für die Silvesterparty 2017 sichert, dürfte das ohne Probleme innerhalb der Zweiwochenfrist zurückgeben können.

Hotels und Flüge

Hier gilt das gleiche wie bei Online-Tickets. Hotels und Flüge sind Dienstleistungen, die zu einem spezifischen Zeitraum gebucht sind, übrigens genauso wie Verträge mit Autovermietungen. Sofern die Anbieter nicht von sich aus Stornomöglichkeiten einräumen, hat man auch beim Abschluss im Internet kein Widerrufsrecht. Bei Gutscheinen mit beschränkter Gültigkeitsdauer kann das aber anders aussehen.

Speziell angefertigte Ware

Egal ob Kleidung, Fahrräder oder Möbelstücke – werden Produkte extra nach Kundenwunsch gefertigt, dann gilt für sie kein Widerrufsrecht. Logisch, der Händler bekäme die Ware anderweitig schließlich kaum noch los.

Verderbliche und frische Ware

Den Wocheneinkauf nach Hause liefern lassen oder nur eine Kochbox mit Zutaten fürs Abendessen – inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter, die das möglich machen. Hat man plötzlich doch keinen Hunger mehr auf Joghurt oder frische Artischocken, hat man aber Pech gehabt. Verderbliche Ware ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für frische Produkte wie beispielsweise Blumensträuße.

Zeitungen und Illustrierte

Den "Spiegel", der Samstag im Briefkasten lag, eine Woche später zurückschicken? Geht natürlich nicht, egal ob man darin gelesen hat oder nicht. Magazine und Zeitungen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, das gilt für die Tageszeitung ebenso wie für das quartalsmäßig erscheinende Kunstmagazin. Was aber geht: Ein Abo, das man online abgeschlossen hat, innerhalb von zwei Wochen zu stornieren.

Digitale Inhalte

Wird Software auf einem Datenträger geliefert, ist die Sache einfach: Solange die Verpackung versiegelt ist, kann man die Ware zurückschicken. Eine simple Zellophanverpackung gilt dabei nicht als Versiegelung, wie das OLG Hamm entschieden hat (Az.: 4 U 212/09). Händler, die verhindern wollen, dass Programme installiert und dann zurückgeschickt werden, müssen sie also zusätzlich versiegeln.

Bei Apps, E-Books, Filmen und Musik, die man online herunterlädt, gilt erst seit 2014 ein Widerrufsrecht. Von den üblichen Regeln können die Anbieter aber nach Belieben abweichen, sie müssen die Kunden nur darauf hinweisen. Im Windows Market etwa ist das  Widerrufsrecht ausgeschlossen, Nutzer können Apps aber vor dem Kauf testen. Im Google Play Store gelten unterschiedliche Fristen: Musik, E-Books und Filme kann man sieben Tage lang zurückgeben, geliehene E-Books für 24 Stunden. Zeitschriften lassen sich gar nicht umtauschen. Apple hat in seinem App Store ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Nutzer, die davon zu häufig Gebrauch machen, können aber ausgeschlossen werden.

Ersteigerte Ware

Jeder, der mal bei Ebay mitgesteigert hat, weiß: Die abgegebenen Gebote sind bindend. Man sollte sich schon sicher sein, dass man die Ware wirklich haben will, falls man die Auktion gewinnt. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Onlineauktionen nämlich nicht.

Quelle: ntv.de

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