Ratgeber

Tenhagens Tipps Wenn die Scheidung teuer wird

Die Scheidungspapiere sollten am besten dann fertiggemacht werden, wenn die Beziehung noch in Takt ist.

Die Scheidungspapiere sollten am besten dann fertiggemacht werden, wenn die Beziehung noch in Takt ist.

(Foto: imago stock&people)

Verliebt, verlobt, verheiratet. Klingt gut, klappt aber nicht immer. Damit sich zum Herzschmerz bei der Trennung nicht auch finanzieller Ärger dazugesellt, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Wann dieser angebracht ist, weiß Finanztip-Chefredakteur Tenhagen.

n-tv.de: Was passiert mit dem Vermögen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?

Hermann-Josef Tenhagen:  Hier gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich. Es wird geschaut, was für Vermögen vor der Ehe vorhanden war und welche Vermögenswerte während der Ehe entstanden sind. Letztere werden dann 50/50 zwischen den Ex-Partnern geteilt.

Muss ein Erbe während der Ehe auch geteilt werden?

Nein. Bei einem Erbe – und auch bei einer Schenkung - wird so getan, als ob dies auch schon vor der Ehe existiert hat. Es wird also dem Anfangsvermögen vor der Ehe zugeschlagen. Allerdings würde  eine mögliche Wertsteigerung innerhalb der Ehe, zum Beispiel bei Immobilien oder Aktien, als Vermögenzuwachs bewertet werden und dieser müsste dann auch geteilt werden.

Analog zum Zugewinnausgleich gelten die gesetzlichen Regelungen auch für die Unterhaltsansprüche und zum Versorgungsausgleich?

Ja. Auch hier ist der Gesetzgeber um Ausgleich bemüht. In den meisten Fällen funktioniert dies auch ganz gut. Beispielsweise wenn die Frau sich überwiegend um die gemeinsamen Kinder kümmert, nicht verdient und dadurch weniger in die Rentenkasse einzahlt wird bei der Rente und beim Unterhalt per Gesetz dafür gesorgt, dass dieser Einsatz für die Familie  demjenigen Partner nicht zum Nachteil gereicht.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Hier gibt es mehrere Konstellationen. Der klassische Fall ist der, dass ein Partner selbständig ist und nicht in die Rentenkasse einzahlt, während der andere sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Im Falle der Trennung würden hier die erworbenen Rentenpunkte, die während der Ehe  erworben wurden, geteilt. Die private Vorsorge des Selbständigen beispielsweise aus einer Lebensversicherung hingegen bliebe diesem auch erhalten.

Darüber hinaus würde ich dazu raten, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist. Hier ist es sinnvoll, sich schon rechtzeitig über eine mögliche Aufteilung Gedanken zu machen. Auch bei unterschiedlichen Nationalitäten sollte ein Ehevertrag gemacht werden. Hier kann im Fall der Trennung schon vorab bestimmt werden, nach welchem Recht die Scheidung vollzogen werden soll. Und auch wenn einer der Ehepartner Unternehmer ist, ist es sinnvoll, das Betriebsvermögen zu sichern. 

Was kann dort geregelt werden?

Alles rund um Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich. Hier sind bis zum Totalverzicht nahezu alle Varianten möglich. 

Ist ein Ehevertrag ohne Notar gültig?

Nein, ist er nicht. Damit werden wichtigen Vermögensentscheidungen getroffen, die der Einzelne oft nicht überblickt. Die notarielle Beurkundung muss deswegen sein. Der Notar sollte die Konsequenzen erläutern, zudem kann er auch beratend tätig sein.  

Wie teuer ist das?

So richtig teuer ist das nicht. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Vermögens. Bei einem Reinvermögen (Vermögen der Eheleute minus Schulden) von beispielsweise 80.000 Euro stellt ein Notar für Beratung und Beurkundung eine Rechnung von ungefähr 530 Euro – inklusive Mehrwertsteuer.

Kann der Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen oder nachträglich geändert werden?

Ja, beides. Man kann einen Ehevertrag jederzeit an veränderte Lebensumstände anpassen. Vorausgesetzt natürlich, beide Partner sind sich darüber einig und zerstreiten sich nicht über die Regelung.

Haben Sie selbst einen Ehevertrag abgeschlossen?

Ja.

Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Axel Witte

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen