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"Mist gebaut" Wer zahlt für geschrotteten Porsche?

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Ein nach einem Unfall zerstörter Porsche Carrera.

(Foto: imago stock&people)

Dicht hintereinander rasen zwei Sportwagen über eine Landstraße. Der Verdacht eines illegalen Autorennens liegt nah. Wie auch immer, ein Porsche kommt auf die Gegenspur und prallt in ein anders Auto. Hat der Fahrer ein Anrecht auf eine Erstattung von seiner Versicherung?

Erlaubt ist nur Tempo 70. Trotzdem rast ein Mann mit seinem Porsche viel zu schnell über eine Landstraße. Im März 2014 fährt der damals 43-Jährige mit mehr als 140 Stundenkilometern in die Rechtskurve, kommt auf die Gegenspur und prallt mit seinem nigelnagelneuen Wagen in ein anderes Auto. Beide Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche 911 Carrera ist total Schrott.

Von seiner Versicherung bekommt der Porsche-Fahrer jetzt mehr als 82.000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gewann er am Freitag einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung. Die Anwältin der Versicherungsgruppe mit Sitz in München kritisierte die Entscheidung. Sie sprach von einer "Belohnung", dass der Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe - und dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme.

Autorennen eigentlich ausgeschlossen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin von Generali schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte der Porsche-Fahrer mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen (NRW) grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Für den Porsche wurde zuvor bei Generali eine Premium-Versicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Teilnahme bei Autorennen.

Genau das hatte die Versicherung dem IT-Abteilungsleiter aber zunächst vorgeworfen. Über mehrere Kilometer hinweg sei er in seinem Wagen vor einem Audi gerast, sagte die Anwältin. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Der Anwalt des Klägers sagte, beide Männer seien auf der Strecke zufällig aufeinander getroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben.

Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Der Porsche-Fahrer habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und sich von diesem absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe "kein Blatt mehr gepasst". Der Audi-Fahrer habe den anderen genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe der Fahrer nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.

Mit einem Spielzeugauto erklärte ein Sachverständiger vor Gericht, welche Kräfte auf den Porsche mit Baujahr 2013 in der Kurve gewirkt haben müssen. Die Kurve an der Unfallstelle sei ungefähr so eng wie die Schleifen an Autobahnausfahrten. Dort könnten bei hohem Tempo schon kleine Fahrfehler oder Unebenheiten fatale Folgen haben. Dafür dass der heute 49-Jährige das Tempolimit bei weitem überschritten hatte, wurde er bereits in NRW vor dem Amtsgericht Siegburg bestraft. Nach eigener Darstellung erhielt er zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot. Außerdem habe er eine Geldstrafe von 30.000 Euro zahlen müssen.

Quelle: ntv.de, Florian Reil, dpa

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