Ratgeber

Brückentage geschickt einbauen Wie Sie 2017 Ihren Urlaub verdoppeln

Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche auch aus gutem Grund ablehnen.

Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche auch aus gutem Grund ablehnen.

Gute Nachrichten für alle, die nicht gerne zur Arbeit gehen. Denn bei der Urlaubsplanung für 2017 können Arbeitnehmer mit Brückentagen eine Menge herausholen: Wer die bundesweiten Feiertage mit den Urlaubstagen verknüpft, kann viel frei machen.

Als Ausgleich für das eher maue Jahr 2016 werden Arbeitnehmer im nächsten belohnt. Denn wer sich rechtzeitig um seine Urlaubsplanung kümmert, wird durch die geschickte Verknüpfung seiner Urlaubstage mit sogenannten Brückentagen belohnt. Wer über 31 Tage Jahresurlaub verfügt, kann im Jahr 2017 derart 71 freie Tage - inklusive Wochenenden - herausholen.

So sind zu Ostern kommenden Jahres insgesamt 16 freie Tage drin, wenn man, beginnend vom 8. bis 23. April insgesamt 8 Urlaubstage vor und nach den Feiertagen investiert.

Rund um den 1. Mai sind mit 4 Urlaubstagen 9 freie Tage möglich (29.4.-7.5.). Gleiches gilt für Christi Himmelfahrt (20.- 28.5.), Pfingsten (3.-11.6.), den Tag der deutschen Einheit (30.9.-11.10.) und den Reformationstag, der im Jahr 2017 einmalig ein bundesdeutscher Feiertag ist (28.10.-5.11.).

Weihnachten und Neujahr 2017 kann man hingegen mit nur 3 Urlaubstagen insgesamt 10 freie Tage am Stück herausholen (23.12.-1.01.2018).

Wer in einem katholischen Bundesland arbeitet, hat noch einige Feiertage mehr.

Für alle Arbeitnehmer gilt, dass der Arbeitgeber zwar die Wünsche seiner Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung berücksichtigen muss, diese aber auch aus betrieblichen Gründen verweigern kann, beispielsweise dann, wenn alle Beschäftigten am selben Tagen frei haben möchten. In diesem Falle sind Kollegen mit Kindern im Vorteil, da sie als sozial schutzbedürftiger gelten und deshalb in einem solchen Fall bevorzugt werden dürfen.

Gut zu wissen: Der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen wie etwa einen krankheitsbedingten Personalnotstand einen bereits genehmigten Urlaub streichen.  

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Tage.

Quelle: ntv.de, awi

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