Kein Baby von der toten Frau Witwer verliert Streit um Eizellen
17.06.2016, 12:05 UhrEs hätte die glückliche Wendung einer tragischen Geschichte sein können: Ein Paar lässt befruchtete Eizellen einfrieren. Als die erste Frau stirbt, will die neue Frau des Witwers das Kind austragen. Doch die deutschen Gesetze lassen kein Happy End zu.

Tiefgefrorene Eizellen, die nicht eingepflanzt werden, werden irgendwann vernichtet.
(Foto: imago/epd)
Mehrere tausend Embryonen liegen in Deutschland buchstäblich auf Eis. Viele sind "Abfallprodukte" einer künstlichen Befruchtung, befruchtete Eizellen, die dann doch nicht benötigt wurden. Und dann gibt es noch jene, die eine Absicherung für die Zukunft sein sollen. Wenn eine Frau im Moment keine Kinder bekommen kann oder will, kann sie sich so die Option auf eine spätere Mutterschaft offen halten. So hat es auch die Frau gemacht, deren Witwer jetzt mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert ist (Az.: 14 U 165/15).
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte im Vorfeld über den Fall berichtet. Martin Sanders (so nennt ihn die "Süddeutsche") wollte mit seiner Klage erreichen, dass die befruchteten Eizellen seiner verstorbenen Frau herausgegeben werden. 32 Jahre war Katharina Sanders alt, als die schockierende Diagnose kam: Brustkrebs. Die Chance auf Kinder wollte das Paar behalten, also ließen sie befruchtete Eizellen einfrieren. Für später, wenn Katharina wieder gesund wäre. Doch dazu kam es nicht. Mit 34 Jahren verlor sie den Kampf gegen den Krebs.
Inzwischen hat der Witwer wieder geheiratet. Seine neue Frau Sophie kann keine Kinder mehr bekommen. Die Idee: Sie trägt die befruchteten Eizellen von Martin Sanders' erster Frau aus. Es wäre die einzige Chance auf Fortpflanzung für das Paar. Damit, dass das so gezeugte Kind womöglich die Züge der verstorbenen Eizellenspenderin tragen würde, hätte die neue Frau kein Problem: "Für mich wäre das wie eine Adoption", erzählte sie der "Süddeutschen Zeitung". "Als würde ich einen Witwer mit Kindern heiraten. Es wäre ein schönes Ende der traurigen Geschichte.
Gespaltene Mutterschaft soll es nicht geben
Der Haken: Beim Einfrieren der Eizellen hatte das Ehepaar Sanders einen Vertrag unterschrieben: Beim Tod eines Partners sollen die eingefrorenen Zellen vernichtet werden. Ein übliches Konstrukt zum Schutz der Kinder. Die könnten bei "gespaltener Mutterschaft" später Probleme mit ihrer Identität entwickeln, so die Befürchtung. Deshalb ist die Weitergabe befruchteter Eizellen in Deutschland auch durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Unverständlich für Sanders: "Lieber vernichtet man Embryonen, als dass man sie rettet."
Sanders klagte auf Herausgabe der Eizellen. Erst vor dem Landgericht Freiburg und in der Revision nun vor dem Oberlandesgericht. Doch schon in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai zeichnete sich das negative Urteil ab: "Der Richter sagte uns zwar, es tue ihm sehr leid", so Sanders. "Aber rechtlich sieht er keine andere Handhabe". Nun hat das OLG sein Urteil tragischen Ausmaßes verkündet. Die Rechtslage sei eindeutig, heißt es in der Urteilsbegründung mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz.
Sanders und seine neue Frau werden sich ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können. Die Eizellen, die für sie wie ein Baby sind, wollen sie beerdigen. Im Grab bei Sanders erster Frau.
Quelle: ntv.de, ino