Kassenwechsel gut überdenken Zusatzbeitrag ermöglicht Sonderkündigung
06.01.2015, 16:15 UhrGesetzliche Krankenkassen dürfen ab Januar Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Die großen Kassen haben bereits angekündigt, einen Sonderbeitrag um die 0,9 Prozent einzuführen. Wer den Betrag nicht zahlen will, hat das Recht, zu kündigen.
Erheben Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, können Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, erklärt der GKV-Spitzenverband in Berlin. Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz erstmalig festgelegt oder später erhöht wird. Für eine reguläre Kündigung muss man mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein.
Die Krankenkasse muss die Mitglieder schriftlich darauf hinweisen, dass ein Zusatzbeitragssatz erhoben wird und dass damit auch ein Sonderkündigungsrecht wirksam wird. Das muss sie bis zum Ablauf des vorangegangenen Monats tun, in dem der Zusatzbeitragssatz eingeführt wird. Überschreitet eine Krankenkasse die Fristen, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Zugang des verspäteten Hinweises der Krankenkasse ausüben. Die Kündigung gilt dann als in dem Monat erklärt, in dem der Zusatzbeitrag erhoben wird.
Der Verband rief die Versicherten auf, einen möglichen Kassenwechsel gut zu überlegen. "Wir empfehlen den Versicherten, bei der Kassenwahl nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrags zu achten", sagte GKV-Verbandssprecher Florian Lanz zu AFP. Seit dem Jahreswechsel seien Zusatzbeiträge die "politisch gewollte neue Normalität". Vor einer Entscheidung sollte das Gesamtpaket in den Blick genommen werden.
Nach Berechnungen der Stiftung Warentest können Versicherte bis knapp 450 Euro im Jahr sparen. Dies gilt den Angaben zufolge - bei einem Verdienst von 4125 Euro brutto im Monat - beim Wechsel in eine Kasse, die gar keinen Zusatzbeitrag erhebt und damit nur 14,6 Prozent verlangt. Dies trifft aber nur auf einige wenige regional tätige Unternehmen zu.
Zum Jahreswechsel ist der bisherige feste Zusatzbeitrag der Versicherten von 0,9 Prozent entfallen. Gleichzeitig können die einzelnen Kassen individuelle Zusatzbeiträge erheben, die derzeit in der Regel um die 0,9 Prozent liegen. Dadurch verbleibt der Beitragssatz insgesamt häufig im Bereich der bisherigen 15,5 Prozent.
Quelle: ntv.de, awi/dpa/AFP