Ratgeber

Was ändert sich 2018 … … bei Reisen und Mobilität?

Auf Mallorca müssen Touristen bald mehr Steuern abdrücken.

Auf Mallorca müssen Touristen bald mehr Steuern abdrücken.

(Foto: imago/MiS)

Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2018 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen könnten für Reisende interessant sein.

Im nächsten Jahr kommt die anlasslose Fluggastdatenspeicherung. Das BKA hortet dann jahrelang massenhaft Informationen, von den Sitzplatznummern der Passagiere bis hin zu ihren Essenswünschen. So sollten Rasterfahndungen einfacher werden. Außerdem gibt es ein neues Pauschalreiserecht, das von Verbraucherschützern eher kritisch gesehen wird.   

Steuern auf Übernachtungen

Mallorca-Reisende werden künftig stärker zur Kasse gebeten: Die Touristensteuer verdoppelt sich. Auf Campingplätzen, in Hostals und Pensionen beträgt der Aufschlag in der Hauptsaison dann einen Euro statt bislang 50 Cent. Und in Fünf-Sterne-Hotels werden vier statt zwei Euro verlangt. Außerdem trifft die sogenannte Ecotasa auch Kreuzfahrtpassagiere, die nur wenige Stunden bleiben. Kinder unter 16 Jahren sind von der Taxe befreit. In der Nebensaison gelten die halben Sätze.

Auch in Deutschland gibt es Bettensteuern. Airbnb-Vermieter müssen sie eigentlich kassieren und weiterleiten - in der Praxis machen das aber die wenigsten, der Aufwand ist zu groß. Nun will sich Airbnb selbst kümmern. Los geht es in Dortmund. Dort zieht die Plattform künftig 7,5 Prozent der  Buchungsgebühr ein und überweist sie an die Stadt. Weitere Kommunen verhandeln derzeit mit der Buchungsplattform.

Speicherung von Fluggastdaten

Egal ob Kurztrip mit der Billigairline oder Geschäftsreise in der Businessclass - das Bundeskriminalamt hat genau auf dem Schirm, wer wann wohin geflogen ist. Sobald ein Flug im Reservierungssystem der Luftfahrtunternehmen gebucht wird, werden die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Record) an die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt weitergeleitet. Ab Mai 2018 werden bis zu 60 Datensätze über Auslandsflüge fünf Jahre lang gespeichert, und das anlasslos. Das Spektrum reicht vom Namen über den Sitzplatz bis hin zur IP-Adresse, selbst Essenswünsche werden erfasst. Bei Bedarf können die Informationen gerastert und an europäische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Neues Pauschalreiserecht

Pauschaltouristen sind rechtlich besser abgesichert als Reisende, die Transport und Unterkunft getrennt buchen. Am 1. Juli tritt allerdings ein neues Pauschalreiserecht in Kraft, und das bringt den Kunden nicht nur Vorteile. Das betrifft zum einen Preisänderungen. Bislang können Veranstalter den Reisepreis nachträglich höchstens um fünf Prozent anheben, ansonsten darf der Kunde kostenlos stornieren. Diese Grenze steigt demnächst auf acht Prozent. Außerdem kann der Preis dann grundsätzlich noch bis zum 20. Tag vor Antritt der Reise steigen. Bei Angeboten, die mit weniger als vier Monaten Vorlauf gebucht wurden, war das bislang verboten. Auch bei anderen Änderungen haben Veranstalter bald etwas mehr Spielraum. Ändert sich beispielsweise die Unterbringung, muss der Kunde nicht mehr zustimmen. Es reicht, wenn er nicht widerspricht.  

Bislang galt das Pauschalreiserecht nur für Angebote, bei denen Transport und Unterkunft als Paket vermittelt werden. Künftig  ist der Rahmen etwas weiter gefasst. Dann reicht es, wenn der Kunde die beiden Bausteine beim gleichen Anbieter abschließt. Wer etwa über ein Portal oder das Reisebüro zunächst den Flug bucht und dann ein Hotel, dann ist das künftig eine "verbundene Reiseleistung", für die der Anbieter eine eigene Insolvenzabsicherung vorlegen muss. Für Ferienhäuser und Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten, gilt das Pauschalreiserecht dagegen künftig nicht mehr.

Positiv ist, dass den Kunden künftig mehr Zeit bleibt, um Mängel anzuzeigen. Bislang mussten sie das innerhalb von einem Monat nach der Rückkehr erledigen. Künftig ist das bis zu zwei Jahre nach der Reise möglich.

Streaming ohne Grenzen

Im Urlaub UEFA gucken oder auf Geschäftsreise die Lieblingsserie? Klappt nicht immer, denn Angebote von Streamingdiensten sind nicht überall  verfügbar. Grund für das Geoblocking ist das Urheberrecht, das nach dem Territorialprinzip geregelt ist. Nicht alle Inhalte sind für alle Länder lizensiert. Für die Abonnenten ist es natürlich ärgerlich, wenn sie für Leistungen bezahlen, die sie nicht bekommen. Doch Besserung ist in Sicht: Ab dem 20. März müssen Streaming-Dienste ihren Kunden Filme, Musik, Sportübertragungen und Videospiele auch im EU-Ausland zur Verfügung stellen. Das schreibt die Portabilitätsverordnung der EU vor. Wer Netflix, Maxdome, Sky Go und Co. längerfristig im Ausland nutzen möchte, bekommt aber eventuell dennoch Probleme. In der Verordnung  ist nur von "vorübergehenden Aufenthalten" die Rede, wie lang das ist, wird aber nicht definiert.   

Quelle: ntv.de, ino

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