Technik

Nach dem EuGH-Urteil Google will Vergessen ermöglichen

Die Webseiten der Internet-Suchmaschinen Google, Yahoo, bing und Ask. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Die Webseiten der Internet-Suchmaschinen Google, Yahoo, bing und Ask. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

(Foto: dpa)

Der Fall Bettina Wulff hat dem Thema in Deutschland die größte Aufmerksamkeit beschert: Das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Google kündigt nun nach einem Gerichtsurteil Konsequenzen für seine Nutzer an.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. "Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind", sagte ein Google-Sprecher. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt werde. "Dies kann mehrere Wochen dauern."

Der EuGH hatte entschieden, Europas Bürger können Google dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Nach Einschätzung von Branchenexperten gehen bei Google seit dem Urteil mehr solche Löschanträge ein. Laut einem BBC-Bericht fordert zum Beispiel ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen. Ebenso habe ein Mann, der wegen Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender. Google macht keine Angaben, wie auf diese Anträge reagiert wird.

Google: Weitreichende Auswirkungen

Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internet-Konzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als "enttäuschend" kommentiert. Bei der Aktionärsversammlung von Google kritisierte Verwaltungsratschef Eric Schmidt, das Gericht habe ein falsches Verhältnis zwischen "dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht, zu wissen" gewählt. Chefjustiziar David Drummond fügte hinzu, das Urteil habe nicht ausreichend die Folgen für das Recht auf freie Meinungsäußerung berücksichtigt. Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Die Internet-Unternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Konsequenzen aus dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Privatsphäre im Internet angekündigt. Die Politik müsse jetzt einen neuen Ordnungsrahmen für das digitale Zeitalter formulieren, zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vorab aus einem Beitrag Gabriels. Wirtschaftsministerium und Bundeskartellamt prüfen dem SPD-Chef zufolge, ob ein Unternehmen wie Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, um durch die Beherrschung einer wesentlichen Infrastruktur Wettbewerber systematisch zu verdrängen.

"Eine Entflechtung, wie sie bei Strom- und Gasnetzen durchgesetzt wurde, muss dabei ernsthaft erwogen werden." Sie könne aber "nur ultima ratio" sein. "Wir fassen deshalb zuerst eine kartellrechtsähnliche Regulierung von Internetplattformen ins Auge." Dreh- und Angelpunkt dabei sei das Gebot der Nichtdiskriminierung von alternativen Anbietern.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa

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