Baden-Baden

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Ein Arbeitgeber nutzte eine Nettolohnoptimierung, um die Rentenversicherungsbeiträge zu verringern. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab ihm weitgehend Recht.
14.07.2016 09:24

Bei Gehaltsumwandlung Sozialversicherung nicht vergessen

Der Bruttolohn muss nicht immer ein Geldbetrag sein. In einem Fall bot ein Arbeitgeber einen Teil als Sachleistungen an. Dadurch zahlte er weniger Beiträge an die Rentenversicherung - zu Recht, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte.

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