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Neuregelung in Bayern Kinderarzt-Besuch wird Pflicht

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen von Kindern werden in Bayern gesetzliche Pflicht. Um Kinder besser vor Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen, muss ab nächstem Jahr jedes Kind regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden. Das beschloss das bayerische Kabinett. In Kindertagesstätten, bei der Einschulung und beim Landeserziehungsgeld müssen Eltern die Vorsorgeuntersuchung nachweisen. Verweigern sie die Untersuchung, wird das Jugendamt alarmiert.

Derzeit ließen zehn Prozent der Eltern ihre Kinder nicht an der Früherkennung teilnehmen, sagte Familienministerin Christa Stewens. Der Vorrang der Eltern bei der Erziehung bleibe unangetastet, aber der Staat dürfe vernachlässigte Kinder nicht im Stich lassen. Für Ärzte und Hebammen führt der Freistaat bei gewichtigen Anhaltspunkten für Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine gesetzliche Meldepflicht beim Jugendamt ein. Stewens bedauerte, dass die Bundesregierung untätig geblieben sei.

Quelle: ntv.de

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