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Ex der Erpressung bezichtigt Gericht prüft Klage gegen Jérôme Boateng

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Jérôme Boateng spielt seit September 2021 bei Olympique Lyon in Frankreich.

(Foto: picture alliance / Newscom)

Kurz vor ihrem Tod wirft Jérôme Boateng seiner Ex-Freundin in einem Interview Erpressung und Alkoholprobleme vor. Die Familie von Kasia Lenhardt will die Behauptungen nicht so stehen lassen und reicht Klage gegen den Fußballstar ein. Nun muss das Landgericht Berlin entscheiden.

Das Landgericht Berlin prüft eine Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng. Dabei geht es um Äußerungen des 33-Jährigen über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview Anfang Februar 2021. Wenige Tage nach dessen Veröffentlichung war das Model gestorben. Ihre Mutter will nach dem Tod der damals 25-Jährigen ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des "Bild"-Zeitung-Interviews verhindern.

"Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", sagte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig am Rande der mündlichen Verhandlung. Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild von Kasia Lenhardt nachhaltig. In dem Interview hatte Boateng unter anderem behauptet, seine Ex-Freundin habe seine Beziehung zu seinen Kindern aus einer früheren Partnerschaft genutzt, um ihn zu erpressen. Zudem sprach er von Alkoholproblemen.

"Der Familie ist eine öffentliche Entschuldigung sehr wichtig"

"Die Klägerin will vermeiden, dass ihr Enkelsohn und die minderjährigen Halbgeschwister der Verstorbenen diesem Schmutz im Internet weiter ausgesetzt werden", betonte Hennig. "Der Familie ist eine öffentliche Entschuldigung sehr wichtig." Dies würde aus seiner Sicht auch helfen, eine Löschung der Beiträge im Internet zu erreichen. Boateng bedauere das Interview, erklärte seine Anwältin Stephanie Vendt in der Verhandlung. Dies habe sie bereits in ihren Schriftsätzen erklärt. "Jérôme Boateng möchte sich mit der Familie nicht streiten", sagte sie. "Aus unserer Sicht wäre ein persönliches Gespräch zwischen ihm und der Familie gut."

Eine freiwillige Unterlassungserklärung hat der Sportler bislang nicht abgegeben. Darum beschäftigt sich nun die 27. Zivilkammer des Landgerichts mit dem Fall. Im Zentrum steht dabei das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht. Richterin Katharina Saar machte deutlich, dass dafür die Hürden höher sind, als wenn die Betroffene selber zu Lebzeiten gegen die Äußerungen vorgegangen wäre. "Die Frage, die wir zu klären haben, ist: Sind in dem Interview so gravierende Äußerungen dabei, dass auch nach dem Tod Persönlichkeitsrechte geltend gemacht werden können?", so die Richterin.

Urteil frühestens Ende Juni

Kläger-Anwalt Hennig hält die Rechtsprechung für überholt und will eine Anpassung an das digitale Zeitalter erreichen. Er erhielt nun vier Wochen Zeit für weitere schriftliche Ausführungen. Mit einem Urteil ist nach Angaben der Richterin frühestens Ende Juni zu rechnen. Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" und zuletzt mit dem früheren Nationalspieler Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview veröffentlicht wurde, hatte sich das Paar getrennt.

Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es. Nach einem "Spiegel"-Bericht soll sich die 25-Jährige vor ihren Tod an den Berliner Medienrechtler Hennig gewandt und ihn gebeten haben, zu prüfen, was sie gegen den Artikel unternehmen könne.

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Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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