Mutmaßliches Opfer will Berufung Steht Karl Dall bald wieder vor Gericht?
19.01.2015, 15:30 Uhr
Karl Dalls Anwalt hat keinen Zweifel, dass der Berufungsantrag abgelehnt wird.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die erste Klage einer Schweizer Journalisten gegen Karl Dall wegen mutmaßlicher Vergewaltigung blieb erfolglos. Das Gericht entschied zugunsten des Entertainers. Nun droht ihm jedoch ein erneuter Prozess.
Der deutsche Entertainer Karl Dall muss sich möglicherweise erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Schweizer Gericht verantworten. Nachdem er Ende letzten Jahres vom Bezirksgericht in Zürich von allen Vorwürfen freigesprochen worden war, hat das mutmaßliche Opfer jetzt Berufung eingelegt, bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Auch die Staatsanwaltschaft habe eine mögliche Berufung angemeldet, sagte sie. Allerdings wolle die Anklagevertretung erst noch die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Freispruch vom 9. Dezember abwarten. Erst dann wolle sie endgültig entscheiden, ob sie sich der Forderung der 43-jährigen Schweizer Journalistin anschließt, die Dall der Vergewaltigung bezichtigt und den Fall in die nächste Instanz bringen will.
Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Die Klägerin, die wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, wirft dem 73-jährigen Komiker aus Hamburg vor, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dafür lägen keine hinreichenden Beweise vor, befand das Zürcher Bezirksgericht und sprach Dall eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Franken zu (derzeit knapp 10.000 Euro) - unter anderem für eine viertägige Untersuchungshaft.
"Durch die Hölle" gegangen
Nach Auffassung des Gerichts gab es in den Aussagen der Klägerin erhebliche Ungereimtheiten. Karl Dalls Anwalt Marc Engler erklärte: "Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet." Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich.
Dall hatte auf seinen Freispruch mit großer Erleichterung reagiert. Während des Verfahrens, das sich über Monate hinzog, sei er "durch die Hölle" gegangen, sagte er seinerzeit der "Bild"-Zeitung. Vor dem Zürcher Bezirksgericht hatte Dall im Dezember erklärt, seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe er keine neuen Aufträge mehr erhalten. "Die Drehbücher ruhen, solange dieser fürchterliche Verdacht besteht."
Quelle: ntv.de, lsc/dpa