Die merkwürdige Eile der SPD Verhindert Maas den Böhmermann-Prozess?
21.04.2016, 15:41 Uhr
Justizminister Heiko Maas äußerte sich bisher nicht zu Berichten über angebliche Pläne, Paragraf 103 StGB so schnell wie möglich abzuschaffen.
(Foto: REUTERS)
Plötzlich kann es den Sozialdemokraten kaum schnell genug gehen. Sie wollen den "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen am liebsten sofort streichen. Damit wäre Böhmermann zumindest eines der drohenden Verfahren los. Doch der Union passt das gar nicht.
Juristen, Journalisten und viele Bürger werfen Kanzlerin Angela Merkel im Fall Böhmermann vor allem eines vor: Statt eine Bewertung des "Schmähgedichts" allein der deutschen Justiz zu überlassen, nannte die CDU-Politikerin das umstrittene Werk des Satirikers schon sehr früh "bewusst verletzend".
Als Merkel sich am vergangenen Freitag dazu durchrang, auf Wunsch der türkischen Regierung ein Strafverfahren gegen Böhmermann zuzulassen, versuchte sie diesen Kritikpunkt zu entkräften. "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte sie. Die Justiz brauche keine "vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit", sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet werde. Soll heißen: Was sie über den Fall gesagt hat, habe juristisch keine Bedeutung, deswegen werden nun die Gerichte den Fall klären.
Doch womöglich wird es diese rechtliche Prüfung, von der Merkel sprach, nie geben - zumindest nicht auf Basis des umstrittenen Paragrafen 103 StGB, in dem es um die Beleidigung von Staatsoberhäuptern geht.
Maas will Paragraf 103 sofort abschaffen
Kaum waren die Ermittlungen gegen Böhmermann zugelassen, kündigte Merkel an, Paragraf 103 aus dem deutschen Strafrecht zu tilgen. Nicht sofort, damit zumindest theoretisch noch Zeit für ein Verfahren bleibt, aber zum 1. Januar 2018. Doch plötzlich hat es Merkels Koalitionspartner SPD eilig und will, dass die "Majestätsbeleidigung" noch früher aus dem StGB verschwindet.
Mehrere Bundesländer, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist, kündigten eine Initiative zur schnellen Abschaffung von Paragraf 103 an, idealerweise schon vor der Sommerpause. "Dann könnte man Herrn Böhmermann deswegen auch nicht mehr verurteilen", sagte der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty. Die Eile hat offenbar nicht nur die Genossen in den Ländern erfasst. Nach Angaben der "Rheinischen Post" arbeitet Bundesjustizminister Heiko Maas an einer Gesetzesinitiative zur sofortigen Abschaffung des Paragrafen. Sein Ministerium bestätigte die Arbeit an einem Gesetzentwurf, machte aber noch keine offiziellen Angaben zum genauen Zeitplan.
Böhmermann muss schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe rechnen
Sollte es kommen, wie es sich viele in der SPD offensichtlich wünschen, muss Jan Böhmermann schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe rechnen. Denn beim Fall Böhmermann gilt, anders als es viele zunächst vermuten würden, nicht der sogenannte Vertrauensschutz. Der bewahrt Bürger vor Strafverfolgung durch neue Gesetze. Relevant für eine mögliche Strafe ist in Deutschland stets die Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Tat galt. Andersherum gilt dieses Prinzip allerdings nicht.
Im Paragraf 2 Absatz 3 des StGB heißt es: "Wird das Gesetz, das bei der Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden." Das mildeste Gesetz kann auch kein Gesetz sein. "Wenn die Strafe abgeschafft wird, dann gibt es auch keine Bestrafung mehr", sagte der Staatsrechtler Alexander Thiele kürzlich n-tv. "Dann ist dieses Verfahren zwingend einzustellen."
Dann würde lediglich ein zweites Strafverfahren bleiben, das der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan als Privatperson (nicht als Staatschef) gegen Böhmermann anstrebt. Auf jeden Fall würden deutsche Gerichte dann zwar feststellen, ob Böhmermanns Gedicht rechtmäßig war oder nicht. Allerdings würde diese Prüfung nicht so erfolgen, wie es die Kanzlerin angekündigt hat. Und auch das Strafmaß wäre ein anderes. Die einfache Beleidigung nach Paragraf 185 StGB sieht lediglich Geld- und keine Freiheitsstrafen vor, wie es bei Paragraf 103 der Fall ist.
Unionsfraktion stellt sich gegen Minister Maas
Warum die SPD es plötzlich so eilig hat, ist nicht klar. Dass die Sozialdemokraten am liebsten ganz verhindert hätte, dass die Kanzlerin Ermittlungen im Rahmen von Paragraf 103 zulässt, ist aber kein Geheimnis. Die Union überstimmte die Sozialdemokraten bei dieser Entscheidung in der Bundesregierung. Justizminister Maas gab kurz nach der Erklärung Merkels zusammen mit Außenminister Frank-Walter Steinmeier eine eigene Stellungnahme ab. "Wir sind der Auffassung, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht hätte erteilt werden sollen", hieß es darin. "Eine gerichtliche Prüfung wird ohnehin erfolgen: Präsident Erdogan hat einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt."
Nun wirkt es so, als wolle die SPD ihren Kurs auf Umwegen doch noch erzwingen wollen - zur Not auf Kosten der Bundeskanzlerin. Doch es ist unklar, ob das den Genossen gelingen kann.
Die Bundesregierung kommentierte den Bericht der "Rheinischen Post" über die Gesetzesinitiative von Minister Maas auf Anfrage von n-tv.de vorerst nicht. Doch die Unionsfraktion im Bundestag positionierte sich klar. "Es ist nicht überzeugend, ein Gesetz zu streichen, weil einem die Geltung im konkreten Fall nicht passt; deshalb wollen wir keine 'Lex Böhmermann'", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, n-tv.de. Sie zeigte sich lediglich bereit dazu, frühzeitig auf Paragraf 104a StGB zu verzichten. Der regelt nur, unter welchen Bedingungen der "Majestätsbeleidigungs"-Paragraf angewendet werden darf, nämlich wenn eine Ermächtigung der Bundesregierung vorliegt. Der Verzicht auf diesen Paragrafen würde bis zum Ende von Paragraf 103 im Januar 2018 verhindern, dass Merkel in eine ähnliche Bredouille gerät, wie im Fall Böhmermann. Auf ein Verfahren gegen den Satiriker hätte er keine Auswirkung.
Quelle: ntv.de