Hohe Mietrückstände 89-Jähriger muss Wohnung räumen
06.11.2014, 18:18 UhrEr ist 89 Jahre alt, fast blind und gehbehindert. Ein halbes Jahrhundert hat Rentner Hans L. auf 68 Quadratmetern Mietwohnung gelebt. Unter normalen Umständen käme hier wohl eine Härtefallregelung zum Tragen. Doch Hans L.s Wohnung wird nun zwangsgeräumt.
Ein schwerbehinderter 89-jähriger Mieter muss seine Wohnung räumen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und keine Revision zugelassen. Der Rentner, der seit 50 Jahren in der Düsseldorfer Wohnung lebt, hatte bereits in erster Instanz verloren. Er habe im Lauf der Jahre die Miete so sehr gemindert, dass der Rückstand deutlich über der Schwelle von zwei Monatsmieten liege, erklärte der Richter (Az.: 21 S 48/14). Das rechtfertige die fristlose Kündigung. Mit Blick auf das hohe Alter räumte das Gericht Hans L. jedoch eine dreimonatige Frist ein. Er hat jetzt bis zum 31. Januar 2015 Zeit, die Wohnung zu räumen.
Der hochbetagte Senior hatte vergeblich argumentiert, dass die Minderung der Miete berechtigt gewesen sei. Die Vermieter hätten das Haus verwahrlosen lassen. Der stark gehbehinderte, fast blinde Witwer hatte die Miete unter anderem wegen einer nicht reparierten Badezimmerheizung gemindert. Im Lauf der Zeit summierte sich der Betrag auf knapp 4600 Euro. Die monatliche Kaltmiete für die 68 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung lag bei 285 Euro.
Zerrüttetes Verhältnis
Der Witwer bekam zunächst eine fristlose Kündigung und dann die Räumungsklage. Das Verhältnis zu dem Mieter sei zerrüttet, argumentierten die Hausbesitzer. Begonnen hatte der Streit vor neun Jahren. Der 89-Jährige hatte seinen Balkon auf eigene Kosten gefliest - ohne Einverständnis des Vermieters.
Kurz vor dem Tod seiner Frau vor sechs Jahren rückten Bauarbeiter an und rissen die Fliesen wieder heraus, um den Balkon zu sanieren. Der Rentner forderte das Geld für die eigenen Arbeiten zurück und kürzte die Miete. Weil er einen Teil der Mietschulden beglich, konnte er die Zwangsräumung damals noch abwenden. Im vergangenen Jahr eskalierte der Streit erneut, als er die Vermieter wegen Nötigung anzeigte. Der Rentner habe sie sogar beschuldigt, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein, so die Vermieter. Mit Blick auf das hohes Alter des Mieters hätten seine Mandanten lange Rücksicht genommen, betonte der Anwalt. Der Rentner hielt dagegen, die Balkonarbeiten seien damals nicht abgesprochen gewesen.
Er bedauere die Entscheidung, betonte der Richter. Sie sei aber unumgänglich geworden, weil der Mieter die gütliche Einigung abgelehnt habe. Ein Sprecher des "Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum" sagte, sollte geräumt werden, "sind wir alle da".
Quelle: ntv.de, ino/dpa