Erst Schnäppchen, dann teuer Airlines müssen mit Endpreis werben
15.01.2015, 12:00 Uhr
Flugpreisvergleiche sollen einen schnellen Überblick vermitteln, doch das tun sie nur bedingt. Oft stehen später noch Gepäck- oder Servicepauschalen auf der Rechnung, die am Anfang unter den Tisch fallen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte für mehr Klarheit sorgen.
Sie warben mit Flügen ab 99 Cent - doch zahlen mussten Reisende durch Steuern und Gebühren ein Vielfaches. Solch irreführende Lockangebote gibt es auf dem Billigflieger-Markt zwar seit Längerem nicht mehr. Trotzdem ist das Thema noch aktuell. Denn jetzt hat der Europäische Gerichtshof klargestellt: Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Verbraucherschützer hoffen jetzt auf mehr Durchblick bei den Ticketpreisen, denn das Urteil dürfte auch bei Flugpreisvergleichen für mehr Transparenz sorgen.
In verhandelten Fall ging es um Air Berlin. Die Verbraucherzentralen warfen der Fluggesellschaft vor, im Jahr 2008 Flugpreise im Internet falsch ausgewiesen zu haben. Air Berlin habe in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt. Nur für einen ausgewählten Flug sei unterhalb der Vergleichstabelle der wahre Preis zu sehen gewesen.
Eine Frage der Auslegung
Dabei ist die relevante EU-Verordnung eigentlich deutlich: "Die Kunden sollten in der Lage sein, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis für aus der Gemeinschaft stammende Flugdienste jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte." Vor dem EuGH ging es nun um die Auslegung der EU-Verordnung. Genauer gesagt um die Frage, ob eine Airline den Endpreis schon bei der erstmaligen Angabe von Preisen ausweisen muss oder erst später. Und darum ob es reicht, den Preis für einen ausgewählten Flug anzuzeigen.

Air Berlin hat die Preisanzeige schon vor Jahren geändert. Das Urteil dürfte vor allem für Flugpreisvergleiche Folgen haben.
(Foto: imago stock&people)
Beides hat der EuGH nun im Sinne der Verbraucherschützer beantwortet. Der Endpreis sei bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, auszuweisen.
Für Air Berlin ist der Vorwurf ohnehin schon überholt. Man habe die Preisanzeige auf der Internetseite schon vor der Klage teilweise geändert. Wer jetzt einen Flug sucht, bekommt eine Tabelle mit möglichen Abflugzeiten und den Preisen inklusive Steuern und Zuschlägen angezeigt. Zusätzlich kann man Netto-Flugpreis, Steuern, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag einblenden.
Von Anfang an die volle Information
Auch wenn sich der Vorwurf gegen Air Berlin erledigt haben dürfte, hofften Verbraucherschützer auf das Grundsatz-Urteil. Das Problem liege inzwischen weniger bei Fluggesellschaften als bei Online- Reisebüros, sagt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die zeigten Servicepauschalen und Zahlungsgebühren nämlich oft erst spät an.
Im schlimmsten Fall, so befürchteten die Verbraucherschützer, hätten die EuGH-Richter die bisher strenge EU-Vorschrift aufgeweicht. Wenn Endpreise nur noch für einen ausgewählten Flug angezeigt werden müssten, werde vergleichen schwer, so Hoppe. Auch mögliche Zusatzkosten für Gepäck oder Sitzplatz-Wahl sollten ihrer Ansicht nach schon am Anfang des Buchungsprozesses zu sehen sein.
Nur ein paar Euro Gewinn pro Flug
Das Urteil kommt für die Branche in einer harten Zeit: Die Konkurrenz am Himmel ist nach wie vor groß und Geld zu verdienen in dem hartumkämpften Markt schwer. Pro Passagier bleiben laut Airline- Verband IATA weltweit nur wenige Euro Gewinn. Zwar ist der Marktanteil der Billigflieger im vergangenen Jahr mit etwa einem Drittel stabil geblieben, immer mehr traditionelle Airlines aber bieten inzwischen selbst günstige Flüge an, um mehr Kunden an sich zu binden.
Insgesamt sind die Billigflieger an deutschen Flughäfen übrigens teurer geworden: Laut Deutschem Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) kostete ein Flug im vergangenen Herbst im Schnitt zwischen 70 und 140 Euro brutto. Das sind 10 bis 20 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Air Berlin ist nach wie vor in einer schwierigen Lage. Für 2014 ist ein Rekordverlust von mehr als 350 Millionen Euro angekündigt. Mehrere Sparprogramme konnten die Situation zuletzt nicht bessern. Deshalb soll die Flotte noch weiter schrumpfen, Strecken werden stärker auf die deutschsprachigen Märkte und Mallorca konzentriert, 200 weitere Arbeitsplätze fallen weg. Ohne Finanzspritzen von Großaktionär Etihad, einer Staatsairline vom Golf, wäre Air Berlin wohl am Ende.
Quelle: ntv.de, ino/dpa