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Rechtens oder nicht? Anrufe bei Glücksspiel-Hotline - gekündigt

Glücksspiel kann süchtig machen.

Glücksspiel kann süchtig machen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Dem Chef fallen 37 Anrufe à 0,50 Euro mit Sondernummer auf. Er stellt eine Angestellte zur Rede, die räumt Anrufe bei einer Hotline ein. Nun treffen sich die beiden wieder vor Gericht.

Weil sie von ihrem Bürotelefon mehrfach eine Glücksspiel-Hotline angerufen hat, ist eine Angestellte am Niederrhein fristlos entlassen worden. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wehrt sich die Kauffrau gegen ihren Rauswurf.

Weil es keine eindeutige Regelung für private Telefonate über die Firmenapparate gab, hatte die Frau in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel Erfolg. Doch der Arbeitgeber beharrt auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz. Die Mitarbeiterin habe ihre Vertrauensstellung missbraucht (Az.: 12 Sa 630/15).  Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefonrechnung. Insgesamt waren 37 Anrufe à 0,50 Euro mit Sondernummer angefallen. 

Als dem Geschäftsführer die Anrufe auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.

Quelle: ntv.de, bad/dpa

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