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Altersvorsorge vor GerichtBGH erklärt Kürzungsklausel bei Allianz-Riester-Rente für unwirksam

10.12.2025, 15:36 Uhr
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Hände weg! (Foto: imago/McPHOTO)

Um Altersarmut vorzubeugen, wurden Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Doch das Modell ist mehr als umstritten. Nicht nur wegen der horrenden Kosten für Sparer. Denn auch so manche Klauseln der Policen werden gerichtlich kassiert. So auch heute wieder.

Versicherer dürfen einem Urteil zufolge Riester-Renten nicht wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen kürzen, wenn sie nicht gleichzeitig eine Erhöhung bei besserer Marktlage vorsehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in Karlsruhe eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, weil sie Versicherungsnehmer einseitig benachteilige (IV ZR 34/25).

Das Urteil betrifft fondsgebundene Versicherungsverträge der Allianz. Da auch andere Versicherer die Klausel zur sogenannten Senkung des Rentenfaktors anwenden, gilt das Urteil als wegweisend. Eine einseitige Senkung der ausgezahlten Rente ist damit bei bereits abgeschlossenen Verträgen nicht mehr möglich, sofern der Vertrag keine Erhöhungsmöglichkeit vorsieht.

Die ab Rentenbeginn auszuzahlende Rente ermittelt sich anhand eines im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors. Dieser basiert auf dem vom beklagten Versicherer zugrunde gelegten Rechnungszins und der von ihm angenommenen Lebenserwartung der Versicherten und gibt die Höhe der monatlichen Rente an, die für je 10.000 Euro Policenwert, dem Wert der auf den jeweiligen Versicherungsvertrag entfallenden Fondsanteile, gezahlt wird.

Allianz setzte Rentenfaktor mehrfach herab

Laut der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind solche Klauseln weitverbreitet. Die von den Verbraucherschützern beanstandete Klausel im Vertrag der Allianz sah unter anderem vor, dass die monatliche Rente herabgesetzt werden kann, wenn die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig stark sinkt. Nicht vorgesehen war darin, dass die Höhe wieder steigt, wenn sich die Voraussetzungen bessern.

Die von der Allianz in seinen Verträgen zwischen Juni und November 2006 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthielten unter anderem folgende Klausel:

"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."

Unter Berufung auf diese Klausel hatte die Allianz den Rentenfaktor in den betroffenen Versicherungsverträgen in der Vergangenheit mehrfach herabgesetzt. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Verbraucherorganisation recht gegeben. Der BGH hat nun das Urteil bestätigt und die Revision der Allianz zurückgewiesen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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