Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Oktober
30.09.2021, 06:06 Uhr
Die digitale Krankschreibung kommt, die Zeitumstellung steht an, die Steuererklärung wird so langsam fällig, bei Corona-Schnelltests gelten neue Regelungen und im Garten darf wieder richtig zugelangt werden. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Digitale Krankschreibung kommt
Ab dem 1. Oktober startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Demnach müssen nicht mehr die Versicherten selbst ihre Krankmeldung an die Krankenkasse übermitteln, sondern die Vertragsärzte. Den Papier-Ausdruck für den Arbeitgeber gibt es allerdings zunächst weiterhin bis zum 01.07.2022, für die Übermittlung sind die Patienten noch selbst verantwortlich.
Da die nötige technische Ausstattung für die eAU im Oktober noch nicht in allen Praxen verfügbar sein wird, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Krankenkassen eine Übergangsregelung ausgemacht: Wo die Technik es nicht zulässt, dürfen Ärzte bis Ende 2021 weiterhin die gewohnten Papierformulare ausdrucken, unterschreiben und den Patienten mitgeben. Diese Ausnahmeregel gilt bis auf Weiteres auch für Patienten, die nicht gesetzlich versichert sind.
Energiekostenvergleich an größeren Tankstellen
Größere Tankstellen in Deutschland sind ab dem 1. Oktober verpflichtet, einen Energiekostenvergleich für verschiedene Antriebsarten aushängen. Darauf sollen Kunden die Kosten ablesen können, die für 100 Kilometer - und für zwei Fahrzeuggrößen - mit verschiedenen Energieträgern von Wasserstoff über Strom bis Superbenzin fällig werden. Dreizehn Zahlen auf einem gelborangenen Aushang sollen Autofahrern dann künftig zeigen, was sie hätten sparen können. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.
Freiwillige elektronische Arzneimittelrezepte
Arztpraxen können vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Zuvor wurde das Verfahren in Berlin und Brandenburg getestet. Patienten können die sogenannten eRezepte dann beispielsweise per Smartphone verwalten. Auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente dann Pflicht.
Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Ab dem 1. Oktober wird die Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen bei Neugeborenen in den ersten Lebenstagen erweitert. Dies umfasst nun auch die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können. Zudem umfasst das Screening auch die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben nun außerdem den Anspruch, sich kostenlos einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, der alle drei Jahre durchgeführt lassen werden kann.
Neue Regelung bei Corona-Schnelltests
Während Genesene und Geimpfte nicht mehr der Testpflicht unterstehen, gilt dies nicht für ungeimpfte Personen. Ab dem 11. Oktober endet das Bürgertestangebot - ab diesem Datum müssen Corona-Schnelltests meist selbst bezahlt werden. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie für Kinder unter zwölf Jahren. Auch wer Symptome und den Verdacht auf eine Corona-Infektion hat, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen.
Die Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben. Gratis bleibt ein Schnelltest unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Inkassogebühren - Schutz vor zu hohen Mahnungskosten
Bereits im Frühjahr hat die Bundesregierung einen Reform des Inkassowesens beschlossen, um Verbraucher vor zu hohen Kosten zu schützen, wenn sie ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen. Zum 1. Oktober 2021 tritt das Gesetz in Teilen in Kraft. So sollen vor allem Schuldner entlastet werden, die Forderungen direkt nach dem ersten Mahnschreiben bezahlen. Für sie soll nur noch ein Gebührensatz von 0,5 gelten statt 1,1, wie Inkassodienstleister sie bisher im Durchschnitt verlangen.
Generell soll die Geschäftsgebühr bei berechtigten Forderungen auf einen Satz von 0,9 beschränkt werden. Insbesondere kleine Forderungen bis 50 Euro werden bisher von den Inkassokosten deutlich überschritten. Eine neue Wertstufe soll hier Verbesserung bringen: Die Gebühr beträgt dann statt bisher 45 Euro nur noch 18 bis 36 Euro. Laut Bundesregierung sollen alle Änderungen des Gesetzes zu einer Senkung der Gebühren um etwa 20 Prozent führen. "Dies wird den Verbrauchern zugutekommen und hauptsächlich von den Inkassodienstleistern zu tragen sein."
Heckenschnitt wieder erlaubt
Wer in seinem Garten Hand anlegen möchte und dazu Hecken, Sträucher und Bäume radikal beschneiden will, darf dies ab 1. Oktober wieder tun. Vom 1. März bis 30. September ist dies laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, zulässig sind in diesem Zeitraum nur "schonende Form- und Pflegeschnitte". Die gesetzliche Regelung soll den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Jene, die in der Pflicht sind, können sich aber für die Erklärung 2020 mehr Zeit lassen. Nämlich bis zum 31. Oktober 2021. Da dies ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 1. November 2021. In Bundesländern, in denen der 1. November ein Feiertag ist, ist der 2. November 2021 der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung für 2020. Grund ist einmal mehr die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Eigentlich endet die Frist am 31. Juli.
Eine noch längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin bisher noch Ende Februar 2022, endet die Frist diesmal dann erst am 31. Mai 2022.
Zeitumstellung steht an
Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Herbst an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht vom Samstag, den 30. Oktober auf Sonntag, den 31. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt.
Quelle: ntv.de, awi