Ratgeber

Büromaterial mitgenommen? Das droht Langfingern im Job

Eine Packung Kaffee aus der Büroküche oder auch nur ein Kugelschreiber - wer vom Arbeitsplatz Dinge mitnimmt, die ihm nicht gehören, begibt sich auf dünnes Eis. Arbeitgeber haben dann mehrere Möglichkeiten.

Wenn einen die Firma gerne loswerden möchte, reicht schon ein einziger mitgenommener Kugelschreiber für die Kündigung.

Wenn einen die Firma gerne loswerden möchte, reicht schon ein einziger mitgenommener Kugelschreiber für die Kündigung.

(Foto: dpa)

Wieder hat der Supermarkt zu, weil man nicht pünktlich Feierabend machen konnte. Und zu Hause ist die Milch alle. In der Teeküche in der Firma stehen noch ein paar Packungen. Einfach eine mitnehmen? Ist naheliegend und in manchen Firmen wahrscheinlich auch kein Problem. Wenn es dumm läuft, kann einen dieses Verhalten aber den Arbeitsplatz kosten.   

Grundsätzlich darf man nichts mit nach Hause nehmen, was man nicht selbst zur Arbeitsstelle gebracht hat. Das erklärt der Fachanwalt Michael Eckert vom Deutschen Anwaltverein. Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Wert des Gegenstands ist. Auch wer einen Kugelschreiber oder einen Block einsteckt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, sagt Eckert. Was die Sache noch verschlimmert: In so einem Fall gibt es nicht einmal finanzielle Unterstützung vom Staat. Bei einer fristlosen Kündigung hat man drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie hart der Arbeitgeber bei Diebstahl durchgreift, ist ganz unterschiedlich und hängt natürlich vom Wert des Gegenstandes ab, der entwendet wurde: Einige Arbeitgeber schicken – wenn überhaupt - nur eine Abmahnung. Andere kündigen dem Arbeitnehmer nicht nur, sondern zeigen ihn auch bei der Polizei wegen Diebstahls an. Leitet der Arbeitgeber rechtliche Schritte ein, sollte man immer das Gespräch suchen, um sich außergerichtlich zu einigen.

Was steht im Arbeitszeugnis?

Was bedeutet eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls für die zukünftige Jobsuche? Obwohl der Arbeitgeber einen Diebstahl nicht im Arbeitszeugnis erwähnen darf, sollte man immer versuchen, sich im Guten zu trennen. Denn auch wenn der Diebstahl im Zeugnis nicht konkret genannt wird, kann sich der ehemalige Chef doch negativ über die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Arbeitnehmers äußern.

Einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis bekommt man nur dann, wenn man in einem besonders schweren Fall von Diebstahl verurteilt wird. Das kann gegeben sein, wenn Gegenstände mit hohem Wert aus verschlossenen Räumen entwendet werden. Bei der Entwendung von Bürogegenständen mit geringem Wert, hat man das nicht zu befürchten: In so einem Fall wird bei einer Verurteilung meist eine Geldstrafe fällig.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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