Grundsteuererklärung versäumt? Was jetzt nach Ablauf der Abgabefrist passiert
20.06.2023, 10:21 Uhr (aktualisiert) Artikel anhören
Schön, wenn die Grundsteuererklärung da ist, wo sie hingehört.
(Foto: IMAGO/Steinach)
Bis zum 31. Januar 2023 mussten Eigentümer für rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien eine Grundsteuererklärung abgeben. Rund ein Viertel der Erklärungen fehlte noch am Stichtag. Der Steuerberater Michael Bormann äußert sich zu den Konsequenzen.
Herr Bormann, was muss ich befürchten, wenn ich als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks meine Grundsteuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt habe?

Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.
(Foto: Michael Bormann)
Michael Bormann: Kurzfristig wohl eher nichts. Wenn Steuerpflichtige jetzt mit ein paar Tagen Verzögerung ihre Erklärung bei den zuständigen Finanzämtern abliefern, dürften diese überwiegend ein Auge zudrücken. Außerdem besteht die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt um eine individuelle Fristverlängerung zu bitten. Es ist aber keineswegs sicher, ob diese auch gewährt wird.
Und langfristig?
In einem ersten Schritt dürfte es vom Fiskus ein Erinnerungsschreiben geben, also gewissermaßen eine Mahnung. Außerdem droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat. Richtig teuer wird es, wenn das Finanzamt ein Zwangsgeld verhängt. Das kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Und was droht, wenn jemand trotzdem keine Grundsteuererklärung abgibt?
Dann wird das Finanzamt den Wert der Immobilie wahrscheinlich schätzen. Tendenziell ist hier mit eher zu hohen als mit zu niedrigen Kalkulationen zu rechnen. Eine fehlende Steuererklärung zahlt dann der Steuerpflichtige mit unnötig hohen Abgaben ans Finanzamt.
Ist es denn denkbar, dass es eine Fristverlängerung gibt? Der Abgabetermin ist ja schon einmal von Ende Oktober auf Ende Januar verschoben worden.
Generell wäre das möglich. Bayern hat ja bereits die Abgabefrist um drei weitere Monate verlängert. Ich glaube aber nicht, dass die anderen Bundesländer hier nachziehen werden. Ich rechne eher damit, dass zunehmend Druck aufgebaut wird, damit die noch fehlenden Erklärungen zeitnah kommen.
Und was raten Sie Steuerpflichtigen, die noch nicht geliefert haben?
Ihnen bleibt eigentlich nichts anderes möglich, als die Grundsteuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt abzugeben. Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Und je schneller sie das machen, umso besser. Denn nur so lassen sich zusätzliche Zahlungen vermeiden.
Sollten die Steuerpflichtigen das selbst machen oder einen Steuerberater hinzuziehen?
Das ist im Prinzip Geschmackssache. Steuern sind ja nicht jedermanns Sache. Wer sich das aber selbst zutraut und die nötige Zeit mitbringt, kann die Grundsteuererklärung natürlich selbst erstellen. Wichtig ist nur, dabei keine Fehler zu machen. Sonst drohen unnötig hohe Steuerzahlungen. Die Krux ist, dass abhängig vom Bundesland unterschiedliche Berechnungsmethoden gelten.
Und mit was muss man rechnen, wenn ein Steuerberater hinzugezogen wird?
Die Honorare gehen hier nach meinen persönlichen Erfahrungen recht weit auseinander. Bei Einfamilienhäusern oder Wohnungseigentum kann man im Schnitt etwa von 300 bis 500 Euro pro Erklärung ausgehen.
Ab wann gilt denn die neue Grundsteuer?
Ab dem Jahr 2025.
Das Gros der Grundsteuererklärungen wird ja durch das Eingabeportal Elster übermittelt. Das gilt nicht unbedingt als trivial. Gibt es auch andere Möglichkeiten?
Neben Elster gibt es eine Reihe privater Portale, mit denen sich die Grundsteuererklärung erstellen und abgeben lässt. Zu den Anbietern zählen unter anderem Wiso, Wolters Kluwer oder der Bundesanzeiger Verlag. Sie gelten insgesamt als intuitiver und leichter bedienbar als Elster. Dafür kosten sie Geld. Und völlig trivial sind diese Portale auch nicht. Zum Teil muss erst einmal eine Software installiert werden. Außerdem ist beispielsweise auch bei der Online-Plattform vom Bundesanzeiger Verlag ein Elster-Zugang nötig.
Der Gesetzgeber hat ja versprochen, dass insgesamt nicht mehr Grundsteuer erhoben werden soll als früher. Ist das realistisch?
Gute Frage. Ich wäre da eher skeptisch. Den Solidaritätszuschlag gibt es ja schon - mit einer Unterbrechung - seit 1991/1992, obwohl die Wiedervereinigung langsam durchfinanziert sein sollte. Und im vergangenen Jahr hat der Fiskus durch die Inflation überproportional hohe Einnahmen bei der Mehrwertsteuer erhalten. Der Staat tut sich erfahrungsgemäß sehr schwer damit, seinen Bürgern Geld zurückzugeben.
Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner bdp-team.de. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind neben Steuern die Bereiche Finanzierungsberatung sowie das Sanierungs- und Krisenmanagement bei mittelständischen Firmen.
(Dieser Artikel wurde am Freitag, 03. März 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de