Ratgeber

Elektrisch auf zwei Rädern Ist das Hoverboard auf der Straße erlaubt?

Hoverboards sollten besser nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen.

Hoverboards sollten besser nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen.

(Foto: dpa)

Man stellt sich auf ein schmales Brett mit zwei Rädern und fährt einfach los. Mit dem Hoverboard unterwegs zu sein, scheint verlockend. Doch so praktisch das trendige Fortbewegungsmittel auch sein mag, der Einsatz birgt Tücken.

Mit dem Hoverboard sollten Besitzer sicherheitshalber nur auf einem Privatgelände fahren. "Im öffentlichen Verkehrsraum riskieren Fahrer ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren", sagt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In einem der ersten Prozesse um die Geräte war ein Hoverboardfahrer vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit einem blauen Auge davongekommen. Den ursprünglich verhängten Strafbefehl von 1200 Euro muss er nicht zahlen, entschied das Gericht - verhängte gleichzeitig aber eine Geldstrafe von 450 Euro auf Bewährung.

Problematisch an Hoverboards ist neben der Rechts- aber auch die Versicherungsfrage. "Weil es mit Motorkraft und schneller als sechs Kilometer pro Stunde fährt, gilt das Hoverboard als Kraftfahrzeug", erklärt Dötsch. Dennoch lasse es sich derzeit nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichern. Ein Grund dafür ist Dötsch zufolge unter anderem, dass es ohne Kennzeichen fährt. Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber die Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen.

Aber auch über die allgemeine Haftpflicht können Hoverboards derzeit nicht versichert werden, wie Dötsch erklärt. Wer also mit dem Hoverboard unterwegs ist und jemanden umfährt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Dies gilt für Sach- und Personenschäden gleichermaßen. Dennoch ist es sinnvoll, bei der eigenen Haftpflichtversicherung nachzufragen. Da das Hoverboard ein relativ neues Phänomen ist, kann sich die Lage hierbei auch ändern.

Auch der ADAC betont, dass für das Fahren mit dem Hoverboard auf der Straße eine Zulassung vorliegen müsse. Die gebe es aber noch nicht, weil das Gerät konstruktionsbedingt nicht die nötigen Anforderungen an Lenkung oder Bremse erfülle.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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