Ratgeber

Tenhagens Tipps Jetzt wird die Steuer einfacher

Ein großer Teil der Arbeit des Finanzamts soll automatisiert werden.

Ein großer Teil der Arbeit des Finanzamts soll automatisiert werden.

(Foto: imago stock&people)

Im Januar ist die erste Stufe des Steuermodernisierungsgesetzes in Kraft getreten. Es soll die Steuererklärung einfacher machen - sowohl für die Bürger als auch fürs Finanzamt. Finanztip-Chef Tenhagen erklärt, was die Neuregelungen bringen.

n-tv.de: Seit Anfang des Jahres gilt das Steuermodernisierungsgesetz, das bis 2022 schrittweise umgesetzt wird. Was bringt es?

Hermann-Josef Tenhagen: Eigentlich ist das Gesetz der Versuch des elektronischen Bierdeckels, um mal das alte Bild aufzugreifen. Im Kern geht es darum, einen großen Teil der Steuererklärungen zu automatisieren, zu vereinfachen und schneller abzuwickeln. Die Finanzbeamten können sich dann auf die komplizierteren Steuerfälle konzentrieren und auf die, bei denen es Zweifel gibt, ob alles regelkonform ist. Die werden dann durch ein Risikomanagementsystem ausgesiebt. Für alle, die eine einfache Steuererklärung haben, ist das wahrscheinlich ein großer Fortschritt. Und bei den anderen wird sich zeigen, ob das zu einer qualifizierteren Auseinandersetzung mit dem Finanzamt führt.

Der erste Schritt ist ja der Belegabruf. Was verbirgt sich dahinter?

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger müssen ja schon jetzt diverse Informationen ans Finanzamt melden. Und die kann man jetzt auch automatisch in die Steuererklärung übernehmen, wenn man das Elster-Verfahren nutzt. Das ist eine vernünftige Geschichte, weil so Fehler vermieden werden, die sonst beim Übertragen per Hand passieren. Es empfiehlt sich natürlich, die Daten dann nochmal zu vergleichen, spätestens wenn man Zweifel hat, ob der Steuerbescheid korrekt ist.

Haben es Schummler nicht einfacher, wenn ein Großteil der Steuererklärungen automatisch bearbeitet wird?

Wenn Einkommen, Abzüge und alle Freibeträge klar sind und die Werbungskosten über die Pauschale abgerechnet werden, dann hat man ja kaum Möglichkeiten zu schummeln. Aber angenommen, einer hat plötzlich deutlich höhere Werbungskosten als in den vorigen Jahren, dann muss man schon damit rechnen, dass das auffällt. Und dann wird das Finanzamt auch entsprechende Nachweise fordern. Künftig braucht man ja keine Belege mehr abgeben. Es gibt aber eine Vorhaltepflicht. Auf Nachfrage muss man die Quittungen vorlegen.

Und wann fragt das Finanzamt nach?

So genau kann man das natürlich nicht vorhersagen. Vermutlich aber dann, wenn sich Sachen signifikant verändern. Wenn Sie zum Beispiel sonst nie spenden und dann plötzlich 1000 Euro ans Rote Kreuz überweisen, dann wird das wahrscheinlich auffallen. Wenn Sie dagegen immer einer Partei spenden um im Wahljahr etwas mehr, dann geht das wahrscheinlich als normal durch.

Aber im Grunde ist das auch noch Zukunftsmusik. Offiziell wird die Belegvorlagepflicht erst ab der Steuererklärung für 2017 durch die Vorhaltepflicht ersetzt. Gut möglich, dass das in der gelebten Praxis auch jetzt schon anders gehandhabt wird. Im Zweifel fragt man einfach beim Finanzamt nach, ob man die Papiere mit abgeben soll. So ein proaktives Verhalten kommt da auch ganz gut an. Ansonsten dauert das ganze Hin und Her mit den Belegen eben länger und man bekommt die Rückerstattung erst später.

Was, wenn man will, dass sich ein Sachbearbeiter die Steuererklärung anschaut?

Dann trägt man das einfach im qualifizierten Freitextfeld ein. Leute, die seit Jahren ihre Steuererklärung machen, haben ja oft schon einen Sachbearbeiter, der sie kennt. Und wenn man mit dem schon länger diskutiert oder in einem bestimmten Bereich etwas klären möchte, dann kann man den auch nochmal draufgucken lassen.

In diesem Jahr kommt also der Belegabruf und im nächsten wird die Belegvorlagepflicht abgeschafft. Ändert sich sonst noch was?

Ja. Wenn Daten falsch berechnet oder eingetragen wurden, hatte man bisher nur einen Monat Zeit, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und die Fehler zu korrigieren. Jetzt muss der Steuerbescheid in solchen Fällen auch später noch geändert werden.

Und noch etwas: Wenn man zur Steuererklärung verpflichtet ist und den Abgabetermin verpennt hat, dann wird künftig automatisch ein Verspätungszuschlag berechnet. Bislang ist das Ermessenssache. Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig, sollte man also rechtzeitig beim Finanzamt um Verlängerung bitten. Das wird aber erst mit der Steuererklärung für 2018 akut. Und dann verschieben sich auch die Abgabefristen um zwei Monate nach hinten.

Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Isabell Noé

Quelle: ntv.de

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