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Verfassungsgericht weist Klagen ab Kein Rentenplus für Akademiker

Lehrlinge sind bei der Rentenberechnung im Vorteil. Ihre Ausbildungszeit wird bei der Rente berücksichtigt. Zeiten, die man an der Uni verbringt, hingegen nicht. Einige Rentner haben deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Akademiker kommen durch bessere Verdienstchancen zu höheren Renten, so die Argumentation.

Akademiker kommen durch bessere Verdienstchancen zu höheren Renten, so die Argumentation.

(Foto: imago stock&people)

Mehrere Rentner sind mit Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gescheitert. Sie finden es ungerecht, dass seit einer Reform 2004 Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet werden, eine Berufsausbildung aber schon. (Az. 1 BvR 2217/11 u.a.)

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden gar nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Wochenende veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die vier Kläger hätten dafür genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen seien. Für eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber könne es außerdem gute Gründe geben. Damit setzen sich die Beschwerden laut dem Beschluss aber überhaupt nicht auseinander.

Wer studiert, verdient später mehr

Die Neuregelung war ein Baustein der rot-grünen Rentenreform im Jahr 2004. Der Bundesregierung ging es damals darum, in einer Gesellschaft mit immer mehr Alten die künftigen Beitragszahler zu entlasten. Bis dahin wurden die beitragsfreien Ausbildungszeiten ab dem 18. Geburtstag einheitlich 36 Monate lang berücksichtigt. Die Kläger, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen, profitierten zwar von einer Übergangsregelung bei den Ausbildungszeiten, bekamen durch die Reform aber weniger Geld.

Zeiten einer Lehre, einer Fachschulausbildung oder von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden auch heute noch angerechnet. Das lasse sich mit der weiten Gestaltunsgfreiheit des Gesetzgebers begründen, fand das Gericht. Der Regelung liegt demnach die Annahme zugrunde, "dass Absolventen von Hochschulen im späteren Erwerbsleben im Vergleich zu Absolventen von Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ihre höhere berufliche Qualifikation im Regelfall bessere Verdienstmöglichkeiten hätten und deswegen höhere Rentenanwartschaften und Renten aufbauen könnten".

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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