Zinsen bis zu 3,5 Prozent LBS Bayern kündigt 26.000 Altverträge
17.11.2014, 18:59 UhrHochverzinste Altverträge kommen Bausparkassen in Zeiten von Minizinsen teuer zu stehen. Sie kündigen Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind - neuerdings auch dann, wenn die angepeilte Bausparsumme noch gar nicht erreicht ist.

Die betreffenden Kunden haben in den letzten Jahren meist kaum noch etwas gespart, wollen die gut verzinsten Verträge aber nicht kündigen.
Die Bausparkasse LBS Bayern hat 26.000 Bausparverträge aus alten Zeiten gekündigt, um sich damit von früheren Zinsversprechen zu befreien. Für die Verträge hätten die Kunden zum Teil eine Verzinsung von 3,5 Prozent auf ihr Guthaben erhalten, sagte ein Sprecher der LBS. Aktuell liegt die Verzinsung für Bausparguthaben nur noch bei 0,25 Prozent. Der "Münchner Merkur" hatte über den Fall berichtet.
Auch andere Bausparkassen hatten im vergangenen Jahr unter dem Druck der Mini-Zinsen ihre Altverträge aufgelöst. So kündigte die Wüstenrot vor einem Jahr rund 15.000 Altverträge, bei denen die Summe von Bausparguthaben und Zinsbonus die Bausparsumme überstieg. Die Begründung damals: Zweck des Bausparens sei es, einen Darlehensanspruch zu erreichen. Das sei bei übersparten Verträgen nichtmehr möglich. Auch die LBS hatte alte Verträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme überschritten war.
Jetzt geht es bei der LBS Bayern aber nicht um übersparte Verträge, sondern um Fälle, in denen die Bausparsumme noch gar nicht erreicht ist. Die entsprechenden Verträge sind aber seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. Die LBS bietet den Kunden nun an, das Guthaben zu überweisen oder in neuen Bausparverträgen zu den aktuell gültigen Konditionen anzulegen. Reagiert ein Kunde nicht auf die Kündigung, wird das Geld nach Angaben des LBS-Sprechers auf ein zinsloses Zwischenkonto gelegt.
In der rechtlichen Grauzone
"In der Solidargemeinschaft Bausparkollektiv ist der Bausparer zunächst Darlehensgeber, um nach Zuteilung zum Darlehensnehmer zu werden", erklärte die LBS Bayern gegenüber dem Münchner Merkur. "Verzichtet er mehr als zehn Jahre lang auf seinen Darlehensanspruch, kann die Bausparkasse zum Schutz der Bausparergemeinschaft das Vertragsverhältnis kündigen."
Verbraucherschützer haben Bedenken ob dieser Argumentation. Die kündigenden Bausparkassen berufen sich nämlich auf das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, das im BGB geregelt ist. Diese Vorschrift beziehe sich aber eigentlich auf andere Vertragskonstellationen, sagte Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern der Zeitung. "Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu gibt".
Auch aus Sicht von Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg handelt die LBS in einer rechtlichen Grauzone. Wer eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, solle sich Rat bei einem Anwalt holen. Ansonsten bleibt den Betroffenen ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Bausparkassen. Falls es hier nicht zu einer Einigung kommt, steht der Rechtsweg immer noch offen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa