Die Ampel war doch gelb Lässt die Blitzanlage Zweifel zu?
13.01.2017, 12:16 Uhr
Grundsätzlich sind dem Fahrer bei einem "Rotlichtverstoß" mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sicher.
(Foto: dpa)
Die Ampel ist bereits gelb, der Fahrer gibt noch Gas - und plötzlich blitzt es. Mit teuren Konsequenzen. Wer nun das Überfahren bei Rot anzweifelt, hat es schwer, seine Unschuld zu beweisen.
Darüber, ob ein Autofahrer gerade noch bei Gelb oder eben schon bei Rot über die Ampel gefahren ist, entscheidet im Zweifel eine geprüfte Blitzanlage, welche den "Rotlichtverstoß" mit einem Foto dokumentiert hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Bei dem verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer innerhalb Berlins mutmaßlich über eine rote Ampel. Das legte zumindest ein Bild einer fest installierten Kamera nahe. Was der Fahrer allerdings anders sah und gegen den aus dem Vorfall resultierenden Bußgeldbescheid Beschwerde einlegte. Seiner Meinung nach sei die Ampel, als er auf diese zufuhr, noch gelb gewesen. Das Verkehrslicht sei seiner Schilderung nach erst auf Rot gesprungen, nachdem er die Haltelinie bereits überquert hatte. Ein gefahrloses Halten sei zudem nicht mehr möglich gewesen, da er sich schon auf der Kreuzung befand.
Die Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid blieb ohne Erfolg. Das zuständige Gericht lehnte diese ab. Demnach handelte es sich bei dem Blitzer um eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte Anlage. Insfern könne von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden. Eine technische Überprüfung der Blitzanlage sei daher entbehrlich, befand das Gericht. Außerdem sei davon auszugehen, dass bei einem maximalen Tempo von 50 km/h und einer nachgewiesenen Gelbphase von drei Sekunden, ein Anhalten problem- und gefahrlos möglich gewesen wäre. Laut Gericht ist der Verkehrsverstoß damit nachgewiesen.
Grundsätzlich sind dem Fahrer bei einem "Rotlichtverstoß" mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sicher. Werden bei der Aktion andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird das Vergehen mit 200 Euro zuzüglich zweier Punkte und eines Fahrverbots für einen Monat geahndet. Dieselbe Strafe wird fällig, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot steht. Kommt auch noch eine Sachbeschädigung dazu, sind wahlweise 240 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot oder sogar 360 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot fällig. Letzteres gilt wieder, wenn das Verkehrslicht länger als eine Sekunde rot aufgeleuchtet hat.
Quelle: ntv.de, awi