Die Kollegin, das "Arschloch" Massive Beleidigung führt zur Kündigung
08.02.2017, 10:33 Uhr
Mitunter können Beleidigungen den Betriebsfrieden irreparabel zu zerstören.
(Foto: dpa)
Ein gutes Verhältnis unter Kollegen ist wichtig für das Betriebsklima - manchmal jedoch gibt es Reibereien. Bei einer Beleidigung erlischt der Kündigungsschutz sofort, es handelt sich um eine Pflichtverletzung. Im vorliegenden Fall kam noch Einiges dazu.
Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie Kollegen massiv beleidigen. In dem verhandelten Fall klagte eine Kinderkrankenschwester gegen ihre fristlose Kündigung. Die Frau arbeitete seit 1994 bei ihrem Arbeitgeber.
Der Frau wurde ein Abend zum Verhängnis, an dem sie Alkohol getrunken hatte und eine SMS an eine Kollegin versandte. Denn der Text strotzte vor Beleidigungen und Unterstellungen. Die Anrede war "Hi Arschloch". Dann folgten weitere Beleidigungen. Als ihr Arbeitgeber von der Textmitteilung erfuhr, kündigte er der Mitarbeiterin fristlos sowie hilfsweise außerordentlich mit Auslauffrist. Dagegen wehrte sich die Arbeitnehmerin vor Gericht.
Die Kündigungsschutzklage der Frau blieb jedoch erfolglos, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die eine deutliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuteten, seien ein erheblicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das rechtfertige eine außerordentliche, fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 350/15).
Im vorliegenden Fall sei klar, dass die Frau ihre Kollegin in besonders grober Weise beleidigt habe. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen, befanden die Richter. Außerdem sei die Klägerin bereits zuvor einschlägig abgemahnt worden. Die Interessenabwägung ergebe nichts anderes. Zwar spreche die lange Betriebszugehörigkeit für die Klägerin. Jedoch könne ein Arbeitgeber schwerwiegende Beleidigungen unter seinen Beschäftigten nicht dulden. Außerdem sei das Fehlverhalten der Frau geeignet, den Betriebsfrieden irreparabel zu zerstören.
Quelle: ntv.de, awi/dpa