Keine Aufträge mehr Model wird entschädigt für falsche Farbe
31.07.2017, 17:22 Uhr
Die Farbe fiel anders aus als auf der Beispielsträhne.
(Foto: imago/Westend61)
Unter normalen Umständen ist ein verpfuschtes Friseurergebnis ärgerlich. Bei einem Model kann es existenzbedrohend sein. Das sieht auch das Landgericht Köln so.
Eine misslungene Haarfärbung könnte einen Kölner Friseursalon teuer zu stehen kommen: Das Kölner Landgericht hat einem mit der Friseurleistung unzufriedenen Model grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ob und in welchem Umfang der Frau konkret bezifferbare Schäden entstanden sind, muss die Klägerin nun allerdings in einem möglichen Folgeprozess nachweisen. (Az. 4 O 381/16)
Das Model hatte die Veränderung sorgfältig geplant. Nach zwei Beratungsterminen ließ sich die Frau in dem in dem Salon schließlich die Haare färben. Sie brachte außerdem Haarteile mit, die in gleicher Weise bearbeitet werden sollten. Doch das Ergebnis gefiel der Kundin nicht. Statt wie gewünscht in "Braun-gold" zu schimmern, wiesen die Haare einen deutlichen Rotstich auf. Zwei Rettungsversuche blieben ohne Erfolg und die Kundin unglücklich.
Vor dem Landgericht Köln verlangte sie nun die Feststellung, dass die Inhaberin des Friseursalons ihr sämtliche Schäden zu ersetzen habe, die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe.
In der mündlichen Verhandlung überzeugte sich das Gericht nun selbst davon, dass die Haare der Klägerin irreparabel geschädigt sind. Auch an der misslungenen Farbe bestand nach der Vorlage von Lichtbildern kein Zweifel. Das Ergebnis sei mangelhaft und offenkundig seien auch die Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen, so das Landgericht.
Offen ist aber, welche Sschadenersatzsummen nun tatsächlich auf den Salon zukommen. Er muss die verfärbten Haarteile ersetzen. Inwieweit dem Model tatsächliche Verdienstausfälle entstanden sind, muss aber womöglich in einem weiteren Prozess geklärt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, ino/AFP