Ratgeber

Zwangsräumung droht Neuer Ärger für rauchenden Mieter

Friedhelm Adolfs soll aus seiner Wohnung ausziehen, weil sich Nachbarn an seinem Rauchen stören. Demnächst verhandelt der BGH. Wenn das Urteil fällt, könnte der Rentner aber schon auf der Straße sitzen. Er liefert jetzt nämlich einen weiteren Kündigungsgrund.

Adolfs muss das Geld schnell überweisen, wenn er in seiner Wohnung bleiben will.

Adolfs muss das Geld schnell überweisen, wenn er in seiner Wohnung bleiben will.

(Foto: dpa)

Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs (76) hat sich neuen Ärger mit seiner Vermieterin eingehandelt. Diesmal geht es um eine Nebenkostenabrechnung in Höhe von 335,22 Euro, die der Rentner noch nicht bezahlt hat. Er habe seinem Mandanten mehrfach gesagt, dass er diese begleichen müsse, da er sonst eine neue Kündigung riskiere, sagte sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann.

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, liegt die Zwangsvollstreckung bereits beim Düsseldorfer Amtsgericht. Ein Sprecher des Gerichtes wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Im Sommer sah es so aus, als müsse Adolfs seine Wohnung bis Ende des Jahres ohnehin räumen. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juni entschieden, dass der Dauerqualmer nach 40 Jahren aus seiner Wohnung ausziehen müsse. Er habe in seiner Wohnung zwar rauchen dürfen, aber nur unzureichend gelüftet und die Aschenbecher nicht geleert. Damit sei der Gestank aus der Erdgeschosswohnung für die Nachbarn zur unzumutbaren Belästigung geworden.

Adolfs letzte Hoffnung ist nun der Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht hatte die Revision zugelassen, um eine grundsätzliche Klärung zum Thema Rauchen im Mietshaus zu erreichen. Einen ersten kleinen Sieg hat der ehemalige Hausmeister schon eingefahren: Der BGH hat dem Rentner für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.

Auch eine weitere Hürde hat der Raucher genommen: Damit er bis zum Prozessbeginn in der Wohnung bleiben kann, musste er eine Sicherheitsleistung von 4200 Euro hinterlegen. Im September hatte er die nötigen Spenden beisammen. Jetzt muss Adolfs offenbar erneut Geld einsammeln, damit er nicht doch noch ausziehen muss, bevor der Fall überhaupt entschieden ist. Wann der BGH den Fall mündlich verhandeln will, ist noch offen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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