Beamten angebrüllt Rechtfertigt ein verbaler Streit eine MPU?
19.04.2016, 11:47 UhrBeim Thema Parken hört für viele der Spaß auf. Nicht selten kommt es deswegen zu heftigen Auseinandersetzungen. Manchmal auch mit den Beamten vom Ordnungsamt. Wird es dabei allzu laut, kann dies Konsequenzen haben, oder?

MPU nicht gerechtfertigt: Nach einem rein verbalen Streit kann ein Autofahrer nicht zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung aufgefordert werden.
(Foto: imago stock&people)
Ein Streit mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes, begründet keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Zumindest dann nicht, wenn er rein verbal geführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Auseinandersetzung besonders lautstark und heftig war. Dies hat das Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg entschieden ((Az.: 4 K 2480/15)).
In dem verhandelten Fall wollte ein Gemeindemitarbeiter die Personalien eines Autofahrers überprüfen. Dieser hatte seinen Wagen just geparkt, und erkannte weder einen Anlass noch eine Berechtigung dafür. Daraufhin kam es zu einer lautstarken Auseinandersetzung mit dem Beamten. Wenig später erhielt der Autofahrer die amtliche Aufforderung, sich einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu unterziehen. Zudem wurde der sofortige Entzug des Führerscheins angeordnet. Dagegen wehrte sich der Fahrer.
Mit Erfolg. Das zuständige Gericht gab ihm Recht. Demnach waren weder die Anordnung einer MPU noch der Führerscheinentzug rechtmäßig. Denn ein rein verbal geführter Streit sei keine gravierende Straftat, die Zweifel an der Fahreignung begründen könne, befand das VG. Auch weil es zu keinen körperlichen Übergriffen oder Beleidigungen gekommen sei.
Grundsätzlich gibt es gute Gründe, die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage zu stellen. Zum Beispiel dann, wenn Betroffene einen Hang zu Alkohol, Drogen oder Raserei haben. Manchmal ist es auch schon ausreichend, durch die schlichte Anzahl von eher harmlosen Verkehrsverstößen eine gewisse Unbelehrbarkeit bei der Einhaltung der gültigen Verkehrsregeln unter Beweis zu stellen. Werden derart acht Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erreicht, ist der Führerschein weg und kann erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) neu beantragt werden.
Eine MPU kann aber auch Fußgänger treffen. Dies ist dann möglich, wenn bei torkelnden Passanten ein besonders hoher Promillewert festgestellt wird. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, sich alkoholisiert in der Öffentlichkeit aufzuhalten; auch benötigt man dazu keinen Führerschein. Ist man jedoch auffällig geworden, kann die Behörde bei entsprechender Kenntnis die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage stellen - mit einer MPU als Konsequenz. Wer diese dann verweigert, dem kann von der Fahrerlaubnisbehörde der Führerschein entzogen werden.
Quelle: ntv.de, awi