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Wo versteckt sich das Geld? So spürt man geerbtes Vermögen auf

Geht es darum, Sparbücher, Depots, Konten oder Schließfächer aufzuspüren, ist der Bundesverband deutscher Banken der erste Ansprechpartner.

Geht es darum, Sparbücher, Depots, Konten oder Schließfächer aufzuspüren, ist der Bundesverband deutscher Banken der erste Ansprechpartner.

(Foto: picture alliance / Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB)

Wer erbt, hat meist einen Verlust zu beklagen. Doch mitunter gilt es neben der Trauer auch, zum Detektiv zu werden. Denn längst nicht immer wissen Erben darüber Bescheid, ob Sparbücher, Depots, Konten oder Schließfächern vorhanden sind. Wie dann vorzugehen ist, lesen Sie hier.

Eines gleich mal vorneweg: Wer erbt, unterliegt dem Erbschaftssteuergesetz. Es ist also keine gute Idee, dem Finanzamt eine Erbschaft zu verschweigen. Denn wer dies tut, macht sich strafbar.

Nachdem das geklärt ist, stellt sich für manchen allerdings eine ganz andere Frage. Nämlich, inwieweit überhaupt welche Werte hinterlassen wurden. Denn mitunter haben Hinterbliebene nur vage Hinweise oder keine Kenntnis über das Vermögen des Verstorbenen. Die gute Nachricht lautet: Betroffene können sich mit Unterstützung der infrage kommenden Bankenverbände und deren Mitgliedsinstitute aktiv auf die Suche nach unbekanntem Vermögen des Erblassers machen. Denn dafür gibt es spezielle Nachforschungsverfahren.

Diese gehen allerdings nicht so weit, Geheimverstecke in der Wohnung des Verstorbenen aufzuspüren. Werden hier Geld- oder Schmucknester vermutet, muss man sich gegebenenfalls selbst auf die Suche machen. Fairerweise sollten auch etwaige Miterben an dem Aufgestöberten beteiligt werden. Genau wie das Finanzamt.

Nachforschungsverfahren veranlassen

Geht es darum, Sparbücher, Depots, Konten oder Schließfächer aufzuspüren, ist der Bundesverband deutscher Banken als Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland der erste Ansprechpartner. Denn der führt ein entsprechendes Suchverfahren durch. Das Nachforschungsverfahren bezieht sich dabei auf das gesamte Bundesgebiet. Ein Verzeichnis aller Mitgliedsbanken des Verbandes lässt sich schon mal hier ausfindig machen. Wer Vermögenswerte im Ausland vermutet, sollte sich an die betreffenden ausländischen Bankenverbände wenden. Viele europäische Verbände der privaten Banken sind beispielsweise Mitglied in der European Banking Federation (EBF).

Das Verfahren beim hiesigen Bankenverband ist kostenlos. Um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, müssen Suchende lediglich nachweisen, dass sie auch erbberechtigt sind. Dafür ist es ausreichend, eine Kopie des Erbscheins oder des vom Gericht eröffneten Testaments sowie der Eröffnungsniederschrift vorzulegen. Genau wie die letzte Anschrift des oder der Verstorbenen. Zudem muss die eigene Adresse angeben werden. Das war es auch schon. Alle Unterlagen können dann an die E-Mail-Adresse nachforschung@bdb.de geschickt werden.

Zu beachten ist, dass die Suche nur aktuell bestehende und auf den Namen des Verstorbenen lautende Konten berücksichtigt. Nach bereits aufgelösten Konten kann nicht mehr gefahndet werden. Findet sich derart eine Bank, bei der noch ein Vermögenswert schlummert, setzt sich diese mit den Erbberechtigten direkt in Verbindung. Wer bereits eine Vermutung darüber hat, dass sich ein Konto bei einer bestimmten Bank befindet, kann aber auch selbst direkt nachfragen.

Neben den privaten Banken bieten auch Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken entsprechende Nachforschungsverfahren an. Der Sparkassen- und Giroverband ist über die E-Mail-Adresse nachforschung@dsgv.de zu erreichen. Das Nachforschungsverfahren der Volks- und Raiffeisenbanken kann über die Webseite beantragt werden. Wer Vermögen bei sonstigen öffentlichen Banken und Landesbausparkassen auffinden möchte, muss sich leider einzeln an die Institute wenden.

Schon zu Lebzeiten klären

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Um seine Erben von allzu viel Anstrengung zu bewahren, sollten potenzielle Erblasser aber am besten bereits zu Lebzeiten keine Unklarheiten im Zusammenhang mit ihrem Erbe aufkommen lassen. Hier ist es hilfreich, neben einem gültigen Testament, über die eigenen Vermögenswerte eine Übersicht aufzustellen. Mit einer Auflistung aller Kontoverbindungen, Wertpapierdepots oder Mietverträge zu Schließfächern kann Hinterbliebenen ein guter Überblick verschafft werden. Ergänzend können auch Kopien über die wichtigsten Unterlagen erstellt werden.

Wer als mutmaßlich Begünstigter über ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu seinem späteren Gönner verfügt, kann darüber nachdenken, selbst dazu anzuregen, dass das Vermögen ordentlich dokumentiert wird. Ist die Beziehung besonders eng und idealerweise auch belastbar, kann angeboten werden, bereits zu Lebzeiten gemeinsam Klarheit in die Sache zu bringen und bei einer Auflistung zu helfen. Allerdings ist hier das nötige Fingerspitzengefühl gefragt. Denn wird der Eindruck vermittelt, dass man es nur auf das Erbe abgesehen hat, kann die Sache auch richtig in die Hose gehen.

Quelle: ntv.de

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