Ratgeber

Auch Tage nach dem Konsum Speed im Blut, Lappen weg

Amphetamin wirkt ein paar Stunden, lässt sich aber auch noch Tage später im Blut nachweisen. Auch wenn vom Rausch längst nichts mehr zu spüren ist, sollten Konsumenten die Finger vom Steuer lassen.

Speed und andere Amphetamine gelten als harte Drogen.

Speed und andere Amphetamine gelten als harte Drogen.

Nach dem Vollrausch ausnüchtern und dann ans Steuer setzen? Kein Problem, wenn der Blutalkoholwert unter 0,5 Promille gesunken ist. Bei anderen Drogen kann dagegen schon der einmalige Konsum den Führerschein kosten. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jetzt bekräftigt, dass schon ein sehr geringer Amphetaminwert im Blut ausreicht, um einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. (Az.: 1 L 269/16.NW)

Im konkreten Fall war ein Mann auf dem Motorrad von der Polizei angehalten und zur Blutprobe gebeten worden. Im toxikologischen Gutachten wurde eine Konzentration von 18 Nanogramm/Milliliter Amphetamin nachgewiesen. Ein sehr geringer Wert, die sogenannte Grenzwertkommission, die unter anderem die Bundesregierung berät, sieht die kritische Marke erst bei 25 ng/ml Amphetamin. Das half dem Motorradfahrer aber nichts, denn laut Gutachten sei eine gewisse Restwirkung der Droge nicht auszuschließen. Gerade in der Abklingphase könne es zu schweren psychophysischen Erschöpfungszuständen kommen und das könne die persönliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Einmal ziehen reicht

Grund genug für die Fahrerlaubnisbehörde, dem Ertappten den Führerschein zu entziehen. Als Amphetaminkonsument sei er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Mann widersprach: Er sei keineswegs ein Dauerkonsument. Vielmehr habe er sich auf einem Festival nach erheblichem Alkoholkonsum dazu verleiten lassen, kurz eine "Line" zu ziehen. Das sei an einem Samstag gewesen. Weil die Droge nach seinen Informationen innerhalb von maximal drei Tagen abgebaut sei, sei er absichtlich bis Donnerstag nicht gefahren.

Das Gericht ließ sich von dieser Vorsichtsmaßnahme allerdings nicht beeindrucken. Amphetamin sei eine "harte Droge", ihre Gefährlichkeit sei im toxikologischen Gutachten beschrieben worden. Dabei komme es gar nicht darauf an, welche Konzentration im konkreten Fall im Blut nachgewiesen werde. Schon wer nur einmal Amphetamin konsumiere, sei nicht zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Deshalb sei der Entzug der Fahrerlaubnis rechtens.

Das Verwaltungsgericht folgt damit gängiger Rechtsprechung. Nach einem positiven Drogentest kann man frühestens nach einem Jahr die Fahrerlaubnis zurückerlangen. Dafür muss man normalerweise eine MPU absolvieren.

Quelle: ntv.de, ino

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