Ratgeber

Kündigung von Alt-Verträgen Tausende Sparer hoffen auf Scala-Urteil

Viele Kunden der Sparkasse Ulm erfreuen sich heute noch an hoch verzinsten Sparverträgen, die sie vor über zehn Jahren abgeschlossen haben. Die Sparkasse würde den Klotz am Bein gerne loswerden, doch die Sparer wehren sich. Heute fallen wichtige Urteile.

In den 90er Jahren versprach die Sparkasse Zinsen von sechs Prozent oder mehr. Die muss sie auch heute noch zahlen.

In den 90er Jahren versprach die Sparkasse Zinsen von sechs Prozent oder mehr. Die muss sie auch heute noch zahlen.

(Foto: imago/Eibner)

Lukrative Sparverträge, verärgerte Kunden: Seit eineinhalb Jahren streitet die Ulmer Sparkasse mit Anlegern über ein gut verzinstes Anlageprodukt. Die Bank wollte Tausende Kunden aus den sogenannten Scala-Verträgen herauslocken - zu Unrecht, wie das Landgericht Ulm bereits im Januar entschied. Da das deutsche Recht in diesem Fall keine Sammelklage vorsieht, muss jeder Fall einzeln vor Gericht verhandelt werden.

Was ist passiert?

Stein des Anstoßes sind rund 22.000 sogenannte Scala-Verträge. Diese hatte die Sparkasse Ulm zwischen 1993 und 2005 mit ihren Kunden abgeschlossen. In Zeiten niedriger Zinsen sind sie für das Geldhaus allerdings eine Last. Daher wollte die Bank zuletzt mit Alternativen die Kunden zum Ausstieg bringen - und wies dabei auf ihr Recht hin, den Sparern ansonsten die Verträge kündigen zu können.

Wie haben die Kunden reagiert?

Etwa 14.000 Kunden gingen auf Alternativangebote ein - wohl auch aus Angst, am Ende sonst noch schlechter dazustehen. Etwa 4000 Sparverträge sind für die Bank ohnehin unproblematisch, weil sie entweder bald auslaufen oder nur mit niedrigen Beträgen bespart werden. Weitere 4000 Kunden aber wehrten sich gegen den Wechsel. Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Lang vertritt nach eigenen Angaben 70 Sparer und setzt sich seit Monaten mit der Bank auseinander. "Es kommen immer mehr dazu", sagte er. Ihm zufolge sind mehr als 40 Verfahren anhängig.

Was ist bisher passiert?

Das Landgericht Ulm entschied bereits im Januar, dass die Sparkasse die hoch verzinsten Verträge nicht einfach kündigen darf. Die Bank will sich aber gegen das Urteil wehren und legte Berufung beim Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) ein. Im September soll in Stuttgart verhandelt werden. Parallel laufen Verfahren weiterer Kläger vor dem Ulmer Landgericht. Jeder Fall wird einzeln verhandelt.

Worum geht es konkret?

Im Scala-Streit soll im Kern geklärt werden, ob die Bank die Verträge kündigen kann und ob die Sparkasse Kunden eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte. Heute will das Gericht auch erstmals im Streit um die Zinsberechnung urteilen. Es geht um die Frage, ob der variable Scala-Grundzins in einem absoluten oder relativen Verhältnis zu einem Referenzzins gekoppelt sein muss. Die Kläger fordern einen relativen Zinsbezug, weil die Zinsen ihrer Auffassung nach sonst ins Minus rutschen könnten.

Gibt es eine Tendenz?

Die Kammer hatte sich bereits im Juli in einer Verhandlung für ein relatives Verhältnis ausgesprochen - das Urteil zur Zinsberechnung dürfte also im Sinne der Sparer fallen. "Das Landgericht hat seine Rechtsauffassung schon sehr deutlich geäußert. Insofern erwarte ich, dass wir in vollem Umfang obsiegen werden", sagte Anwalt Lang. Kommt die Klage durch, erwartet er für den durchschnittlichen Sparer Nachzahlungsansprüche von 2000 bis 4000 Euro.

Hat der Fall Signalwirkung?

Noch hat der Scala-Streit laut Ulmer Landgericht vor allem regionale Bedeutung. Der Rechtsstreit könnte aber immer mehr Klagen von Scala-Sparern nach sich ziehen. Sollte das Oberlandesgericht außerdem Rechtsmittel zulassen, könnte es bis zum Bundesgerichtshof gehen - was ein Urteil mit bundesweiter Bedeutung nach sich ziehen würde.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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