Trial and error? Viele Gesundheitskarten nicht mehr gültig
05.10.2017, 13:27 Uhr
Stellt sich in der Praxis heraus, dass die Karte veraltet ist, sollte man rasch bei seiner Kasse eine neue Karte anfragen oder die alte gegen die neue Karte austauschen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Zücken der Gesundheitskarte in der Praxis ist reine Routine. Für Inhaber von Karten der ersten Generation ändert sich das gerade. Denn diese können nicht mehr eingelesen werden. Unklar ist, welche Karten genau nicht mehr funktionieren. Bleibt nur der Test vor Ort.
Seit dem 1. Oktober 2017 sind Gesundheitskarten der ersten Generation nicht mehr gültig. Als Folge davon können viele Arztpraxen sie nicht mehr einlesen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet. Dabei besteht diese Problematik unabhängig vom Ablaufdatum.
Ein Indiz dafür, dass die Karten betroffen sein könnte, lässt sich am Aufdruck "G1" oben rechts auf der Versichertenkarte ausmachen. Allerdings tragen auch noch gültige Karten der Generation "1 plus" dieses Kennzeichen. Damit ist optisch nicht erkennbar, ob es sich um eine tatsächlich ungültige "G1"-Karte oder eine gültige "G1+"-Karte handelt, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) erklärt.
Erst am Empfang der Arztpraxis lässt sich durch den Versuch, diese am Computer einlesen zu lassen, sicher feststellen,ob die Gesundheitskarte noch funktioniert. Ist dem nicht so, sollte umgehend die Krankenkasse informiert und eine neue Karte angefordert werden. Versicherte sollten allerdings zuvor erfragen, ob sie nicht bereits von ihrer Krankenkasse eine neue Karte zugeschickt bekommen haben und nur versehentlich die alte Karte benutzt haben. Ist dem so, sollte diese endgültig entsorgt werden. Aktuell gültig sind neben den "1 plus"-Karten auch die der zweiten Generation mit dem Aufdruck "G2".
Allein der Aufdruck "G1" ist kein Grund, am Empfang der Arztpraxis abgewiesen zu werden. Falls die Karte nicht eingelesen werden kann, müssen die Daten dort per Hand erhoben werden. Der Patient muss dann unterschreiben, dass er bei der entsprechenden Kasse versichert ist. Dann erfolgt die Behandlung zunächst ganz normal.
Binnen zehn Tagen muss dann eine gültige Karte nachgereicht werden oder der Versicherungsschutz anderweitig nachgewiesen werden. Wird diese Frist verpasst, kann der Arzt seine Leistungen privat in Rechnung stellen. Allerdings haben Betroffene dann noch bis Quartalsende Zeit, nachträglich ihre neue Karte vorzulegen. Wurde die Privatrechnung bereits bezahlt, muss der Arzt dann das Geld zurückerstatten.
Quelle: ntv.de, awi