Ratgeber

Reiseportale im Test Warentest warnt vor Tricks

Die Deutschen buchen ihre Urlaubsunterkunft vermehrt im Internet. Grund genug für die Stiftung Warentest, sich die entsprechenden 21 Portale genauer anzusehen.

Warentester halten Reiseportale oft für intransparent. Anbieter auf den vorderen Plätzen sind nicht immer die günstigsten.

Warentester halten Reiseportale oft für intransparent. Anbieter auf den vorderen Plätzen sind nicht immer die günstigsten.

(Foto: dpa)

Die Stiftung Warentest warnt Verbraucher bei einer Buchung von Urlaubsunterkünften über Online-Portale vor Tricks der Anbieter. Die Trefferliste bei der Suche sei bei vielen Vermittlern "intransparent", berichtete die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "test". Zudem gebe es Portale, die Urlaubern unnötige Versicherungen aufdrängten, selbst für kostenlos stornierbare Hotelbuchungen. Ein Anbieter zeige den Preis pro Person an, auch bei der Suche nach einem Doppelzimmer. Zudem seien bei drei Portalen "unerlaubte Klauseln" in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgefallen.

Die Stiftung Warentest nahm für ihren Test in der September-Ausgabe von "test" 21 Portale unter die Lupe, über die sich Ferienunterkünfte buchen lassen. Dabei wurden unter anderem die Suchfunktion, die Trefferliste, die Internetseite und die allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft.

Vor allem die erste Trefferliste, die Nutzer bei einer Suche angeboten bekommen, stieß bei den Testern auf Kritik. Für Nutzer sei in vielen Fällen unklar, nach welchen Kriterien die zuerst angebotene Trefferliste sortiert sei, berichtete die Stiftung Warentest. Bei "Empfehlungen" des Portals handele es sich nicht automatisch um die besten Angebote. Oftmals zahlen Hoteliers demnach eine höhere Provision, um oben platziert zu sein. Die Stiftung Warentest rät deshalb, die Trefferliste neu zu sortieren - beispielsweise nach Preis oder der Kundenbewertung.

Zudem verfügten manche Portale über keine Niederlassung in Deutschland. Klagen müssten deshalb vermutlich im Streitfall im Ausland geklärt werden, heißt es in dem Magazin. "Das ist Verbrauchern im Schadensfall nicht zumutbar", erklärte die Stiftung Warentest. Bei einem Anbieter hätten die Tester vergeblich nach einem Impressum gesucht und nur eine englischsprachige Hotline in der Türkei gefunden. Bei drei Portalen seien "unerlaubte Klauseln" in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gefunden worden. Sie behielten sich demnach unter anderem Leistungsänderungen vor.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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